Pädophiler war Heimerzieher

Pädophiler war Heimerzieher
Ein Pädagoge nutzte seine Position skrupellos aus und missbrauchte einen seiner Zöglinge. Das Urteil: Fünf Jahre unbedingt.

Das Opfer ist noch traumatisiert und in psychologischer Behandlung. Es ist ein junger Bursch aus einem Jugendheim, an dem der 40-jährige Peer B. seine perversen Triebe ausgelassen hat. Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, pornografische Darstellung Minderjähriger und Urkundenfälschung: So lautete die Anklage gegen den gebürtigen Deutschen, dem am Montag im Landesgericht Wiener Neustadt (Niederösterreich) der Prozess gemacht wurde. Er zeigte sich geständig und gab das ausgedehnte sexuelle Verhältnis unumwunden zu.

Weil er in seinem Heimatland eine einjährige Haftstrafe wegen des Besitzes von Kinderpornografie antreten hätte müssen, kam der studierte Webdesigner und Pädagoge nach Österreich. In einem Jugendheim im südlichen NÖ gelang es ihm, als Erzieher anzuheuern. Dort missbrauchte er über Monate den damals 12-jährigen Daniel H.

Unter Ausnützung seines Autoritätsverhältnisses fertigte er pornografische Darstellungen des Burschen an und machte sie anderen Pädophilen über Internet-Tauschbörsen zugänglich. Beim Prozess sagte B.: "Ich hatte mit Daniel eine freundschaftliche Beziehung. Ich war seine Vertrauensperson."

Flucht

Laut Anklage war er weit mehr als das: Im Nachtdienst kam es immer wieder zu Anal- und Oralverkehr zwischen B. und seinem minderjährigen Zögling. Es dauerte Monate, bis sich der Bub den Behörden anvertraute.

Als B. das mitbekam, trat er die Flucht an und begann erneut in zwei steirischen Einrichtungen zu arbeiten. Dabei soll er weder Scham noch Skrupel gezeigt haben: Er präsentierte Abschlüsse von deutschen Universitäten mit gefälschtem Namen - "damit man meine offene Haftstrafe in Deutschland nicht entdecken konnte". Einen gültigen Strafregisterauszug verlangte übrigens lange Zeit keiner. Als dieses Lügengebilde nach und nach in sich zusammenfiel, tauchte der Deutsche unter. Er wurde bei einer Verkehrskontrolle verhaftet.

Fünf Jahre Haft

Das - nicht rechtskräftige - Urteil von Richterin Alexandra Baumann: Fünf Jahre unbedingte Haft. Der Angeklagte nahm die Strafe an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Erklärung.

Kommentare