Ostumfahrung: Grundbesitzer fühlen sich über den Tisch gezogen

Gutachten bewertet Böden höher, als sie abgelöst wurden. Die betroffenen Eigentümer hoffen auf einen Sieg vor Gericht.
Christian Fenz macht aus seinem Protest gegen das Straßenprojekt keinen Hehl. Er bekrittelt den Verlust wertvoller Böden.

Die fast fünf Kilometer lange Schneise ist längst in den Ackerboden geschlagen, die großen Brückentragwerke – beispielsweise über die Warme Fischa – sind zu großen Teilen betoniert. Verhindern können die Projektgegner den Bau der Wiener Neustädter Ostumfahrung zwar nicht mehr.

Sie haben in der Causa aber eine Art "Achtungserfolg“ erzielt, meint eine kleine Gruppe an Grundbesitzern, die ihr Hab und Gut für die Errichtung des Ringschlusses nicht freiwillig hergab. Während sich das Land und die Behörden mit 80 Grundeignern gütlich einigten, bekämpfen sechs Eigentümer ihre Enteignung immer noch vor Gericht.

In dem Zusammenhang läuft am Landesgericht Wiener Neustadt ein Verfahren, in dem über die Höhe der geleisteten Entschädigungszahlungen im Zuge der Enteignung entschieden wird. Jene Grundbesitzer, die ihren Boden freiwillig für die Umfahrung abtraten, erhielten im Schnitt für ihr Grünland 6 Euro/Quadratmeter plus einen Infrastruktur-Zuschlag von vier Euro pro Quadratmeter.

Ringschluss Wiener Neustadt

Der Ringschluss Wiener Neustadt ist momentan mit 43 Millionen Euro Niederösterreichs größtes Straßenprojekt.

Zu wenig bezahlt?

Im Zuge des Verfahrens hat das Landesgericht ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, das den Wert der jeweiligen Grundstücke erheben sollte. "Die angebotenen Entschädigungen des Landes NÖ lagen je nach Grundstück zwischen dem eineinhalb- und dem 4-fachen unter dem tatsächlichen Wert, in einem besonderen Fall sogar beim nahezu 25-Fachen darunter“, heißt es vonseiten der betroffenen Grundbesitzer. Sie sehen sich damit im Recht und wollen das Land deshalb zur Verantwortung ziehen.

Vertreten werden einige der Grundeigner vom Wiener Anwalt Wolfram Proksch. Wie er erklärt, zeige das unabhängige Gerichtsgutachten, "dass das Land Niederösterreich die Böden deutlich zu niedrig bewertet hat. Das hat erhebliche Konsequenzen für faire Entschädigungen – und für die wahren Projektkosten.“

Ob die öffentliche Hand nun mehr für die Ablöse der Flächen bezahlen muss, entscheidet schließlich das Gericht. Die Projektgegner fühlen sich durch das Gutachten bestätigt, nicht "klein beigegeben“ zu haben. "Die Böden sind viel wertvoller, als vom Land eingestuft“, erklärt Christian Fenz, ein von der Enteignung betroffener Grundbesitzer. Er stellt eine klare Forderung: "Die Landwirte, die sich bereits zuvor dem Druck des Landes und der Politik gebeugt haben, müssen jetzt auch den Wert bekommen, den ihre Grundstücke haben.“

Die Brücken für die Umfahrung befinden sich längst im Bau

Die Brücken für die Umfahrung befinden sich längst im Bau

Nun muss das Gericht entscheiden

Laut der Initiative "Vernunft statt Ostumfahrung“ würden viele der 2023 unterzeichneten Grundeinlöse-Vereinbarungen eine Meistbegünstigungsklausel enthalten. Sollte das Gericht höhere Entschädigungen bestätigen, könnten den Grundbesitzern Nachzahlungen zustehen.

Die 45 Millionen Euro teure Umfahrung soll als letzter Teil des Ringschlusses eine Entlastung des innerstädtischen Verkehrs von Wiener Neustadt bringen. Wie man vonseiten des Landes betont, handelt es sich um eines der meistgeprüften Straßenprojekte mit positiven Bescheiden in allen Instanzen.

"Gängige Praxis"

Auch das Land NÖ reagiert auf das Gutachten. "Was wir bestätigen können, ist die Tatsache, dass die Grundaufbringung für den Bau des Ringschlusses Wiener Neustadt in einem transparenten und fair geführten Verfahren erfolgt ist. Über 95 Prozent der für das Straßenbauprojekt benötigten Flächen konnten im Einvernehmen mit den betroffenen Grundeigentümern erworben werden", heißt es in einer Stellungnahme. In sieben Fällen mussten – trotz zahlreicher Gesprächs- und Einigungsversuche – entsprechende Verfahren eingeleitet werden. Diese wurden mittlerweile höchstinstanzlich bestätigt, so das Land.

"Im konkreten Fall wurden, wie es gängige Praxis ist, für jeden betroffenen Grundeigentümer zwei unabhängige Sachverständigengutachten erstellt. Zu den medial zitierten Gutachten und genannten Entschädigungssätzen gibt es keine derzeit gerichtliche Entscheidung, der wir auch keinesfalls vorgreifen werden", heißt es vonseiten des Landes NÖ.

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