NÖ-Wahl: Heutiger Stichtag entscheidend für Wahlrecht und Kostenlimit

NÖ Landtag: SPÖ fordert Mandatsentziehung bei Wahlkostenüberschreitung
Wahlkampfkostenobergrenze von sechs Millionen Euro läuft ab 18. November. Startschuss fürs Unterschriftensammeln.

Die Wahlkampfkosten für die niederösterreichische Landtagswahl sind ab dem Stichtag am Freitag begrenzt: Vom 18. November bis zum Urnengang am 29. Jänner 2023 darf jede Partei maximal sechs Millionen Euro ausgeben. Stimmberechtigt sind österreichische Staatsbürger, die am Stichtag einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben. Außerdem startet nun das Sammeln von Unterstützungserklärungen. Welche Parteien antreten, wird rund um Weihnachten feststehen.

Um wahlberechtigt oder wählbar zu sein, müssen österreichische Staatsbürger am Stichtag über einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich verfügen. Nebenwohnsitzer dürfen aufgrund einer Reform erstmals auf Landesebene nicht mehr mitentscheiden. Stimmberechtigt ist, wer am Tag des Urnengangs das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Um wählbar zu sein, müssen Personen spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen nicht durch ein inländisches Gericht wegen Begehung bestimmter Straftaten von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.

ÖVP zwei Mal überschritten

Das Wahlkampfkosten-Limit von sechs Millionen Euro ist in Paragraf 110 der NÖ Landtagswahlordnung festgelegt. Diese Obergrenze wurde im Februar 2017 beschlossen, nachdem der Verfassungsgerichtshof das vom Bund verhängte Limit von sieben Millionen Euro gekippt hatte.

Die ÖVP Niederösterreich hat die jeweils geltende Obergrenze bei den Urnengängen 2013 und 2018 überschritten. Vor fünf Jahren hatte die Volkspartei um 647.779,50 Euro zu viel ausgegeben und musste 26.000 Euro Geldbuße bezahlen. Im Wahlkampf 2013 hatte die ÖVP 8,9 Millionen Euro ausgegeben und das Limit von damals sieben Millionen Euro somit um 1,9 Millionen überschritten. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat verhängte daraufhin 100.000 Euro Strafe.

Für eine landesweite Kandidatur werden Unterschriften von drei Landtagsabgeordneten oder von 50 Stimmberechtigten je Wahlkreis benötigt. Erforderlich sind für eine landesweite Kandidatur 20 Kreiswahlvorschläge und ein Landeswahlvorschlag. Wahlvorschläge müssen bis 23. Dezember (13.00 Uhr) eingebracht werden. Die Veröffentlichung muss spätestens mit 29. Dezember erfolgen.

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