NÖ verbietet die Gatterjagd

Mit der Ankündigung in NÖ ist das bundesweite Ende der Jagdgatter eingeläutet
Bis 2029 sollen Zäune fallen – Tierschützer jubeln, Jägerschaft will Diskussion.

Jetzt ist es fix: Die Gatterjagd wird in Niederösterreich verboten. Mit dieser Ankündigung setzte Landeshauptmann-Stellvertreter Stephan Pernkopf am Dienstag einen Schlussstrich unter ein Thema, das seit Jahren für viel Kritik und Diskussionsstoff gesorgt hat. Vor allem Tierschutzorganisationen waren gegen diese Form der Jagd immer wieder Sturm gelaufen. Die Reaktionen reichen von Begeisterung bis zu Betroffenheit.

Wildbiologie

Der ÖVP-Politiker Pernkopf betonte, dass die Gatterjagd mit der Basis wildbiologischer Erkenntnisse nicht mehr vereinbar sei. Schon jetzt würden die Jagdgatter im Bundesland – insgesamt 71 mit einer Gesamtfläche von rund 23.500 Hektar – streng geprüft; das Aussetzen von Tieren sei massiv eingeschränkt worden.

Allerdings wird den Gatter-Besitzern eine Schonzeit bis zum Jahr 2029 eingeräumt: "Auch deshalb, weil natürlich Geld in Projekte investiert wurde und das Land nicht mit Schadensersatzforderungen von Grundstückbesitzern konfrontiert sein will", sagte Pernkopf.

In Tirol, Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark gilt bereits Gatter-Verbote, in Wien ab 2021, im Burgenland ab 2023. In Salzburg ist es angedacht.

Verlust

"Das finde ich sehr bedauerlich, denn das bringt für mich einen großen wirtschaftlichen Verlust", sagt der Oberösterreichische Industrielle Karl Strauß, der vor fünf Jahren ein genehmigtes Gatter auf dem Manhartsberg an der Grenze von Wald- und Weinviertel errichtete. "Ich appelliere an die Politik, die Eigentumsrechte ernst zu nehmen", sagt Strauß und betont: "Ich habe in meiner Anlage bisher weder eine Treib- noch eine Gatterjagd durchgeführt und das wird auch so bleiben."

Erfreut

Erfreut reagiert Martin Balluch, Obmann des "Vereins gegen Tierfabriken" (VGT), der seit Jahren verbissen für eine Abschaffung der Wildgatter kämpft, auf den Erfolg seiner Kampagne. Balluch: "Noch vor zwei Jahren war die Gatterjagd niemandem ein Begriff, heute ist sie bundesweit verboten, beziehungsweise ist das Verbot fixiert worden. Das beweist, dass wir beim VGT gegen alle Unkenrufe aus der Jägerschaft oder anderer Tiernutzungsinstitutionen doch der Mehrheitsmeinung zum Durchbruch verhelfen und die Gesellschaft verändern können."

Auch die nö. Grünen heften sich die Ankündigung als Erfolg an ihre Fahnen. Allerdings wäre das Gatter-Verbot laut der Grünen-Clubobfrau Helga Krismer eigentlich schon mit 2024 möglich gewesen.

Niederösterreichs Landesjägermeister Josef Pröll kündigt an, er werde sich intensiv in die von Pernkopf angekündigte Diskussion um die Änderung des nö. Jagdgesetzes einbringen, damit "die bisher einseitig und durch radikale Tierrechtler emotional getriebene Debatte auf eine sachliche Grundlage gestellt werden kann."

Jagdgesetz

Mindestens 115 Hektar musste eine Eigenjagd groß sein, damit man sie laut § 7 des NÖ Landesjagdgesetzes in ein „umfriedetes Eigenjagdgebiet“ (Jagdgatter) umwandeln konnte. Dafür waren verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehörten genügend Fütterungsmöglichkeiten sowie Biotope für das Wild. Die Zahl der Tiere musste der Fläche des Areals und der Sozialstruktur des Wildes entsprechen. Außerdem musste der Wildbestand genau dokumentiert werden. Neue Jagdgatter werden schon seit 2016 nicht mehr bewilligt.

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