NÖ: Haft und Einweisung nach Messerattacke in Asylheim

Marokaner wurde am Landesgericht Wiener Neustadt nicht rechtskräftig zu 14 Jahren Haft verurteilt
Angeklagter hatte Mann lebensgefährlich verletzt - Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt nicht rechtskräftig.

Nach einer Messerattacke in der Erstaufnahmestelle Ost in Traiskirchen (Bezirk Baden) im Februar ist ein Mann am Dienstag in einer Geschworenenverhandlung nicht rechtskräftig zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde nach Angaben des Landesgerichts Wiener Neustadt eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum ausgesprochen. 

Ein 24-Jähriger hatte bei dem Angriff lebensgefährliche Verletzungen erlitten.

Verübt worden war die Attacke am 19. Februar kurz vor 19.30 Uhr. Der nun wegen Mordversuchs angeklagte Marokkaner soll den 24-jährigen libyschen Staatsbürger mehrmals mit einem spitzen Messer attackiert haben, vorangegangen sein dürfte ein Streit. 

Der 22-Jährige wurde nach kurzer Flucht im Traiskirchner Stadtgebiet festgenommen. Das Opfer wurde am Oberkörper und am Hals getroffen und erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Der 24-Jährige wurde in einem Krankenhaus intensivmedizinisch behandelt.

Persönlichkeitsstörung

Der Angeklagte soll unter dem Einfluss einer kombinierten Persönlichkeitsstörung sowie einer psychischen Störung und einer Verhaltensstörung gehandelt haben. Die Unterbringung wurde nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch ausgesprochen. Der Prozess startete am 27. August, beim zweiten Verhandlungstag am Dienstag fiel ein Urteil.

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