NÖ: Impf-Wartelisten liegen auf

Impfstoff (Symbolbild).
Personen, die kurzfristig freigewordene Impf-Termine wahrnehmen möchten, können sich anmelden.

Nach dem Vorbild der Arena Nova in Wiener Neustadt sollen in ganz Niederösterreich insgesamt 20 Impfzentren mit Anfang Mai ihren Betrieb aufnehmen. Pro Bezirk soll es ein Impfzentrum geben. In den meisten Fällen werden diese in den Bezirkshauptstädten eingerichtet. Am Montag ist Teilstart. 

Um keine der kostbaren Impfdosen zu verschwenden - etwa weil eine Person ihren Impftermin nicht wahrnehmen konnte oder wollte - können sich Personen, die für kurzfristig freigewordene Impfungen einspringen möchten, auf einer Warteliste über die Buchungsplattform von Notruf NÖ HIER eintragen. 

Sollten gegen Ende der Öffnungszeiten - ab ungefähr 18.00 Uhr - noch Dosen übrig sein, werden auf der Warteliste Angemeldete angerufen und zur sofortigen Impfung einberufen, teilte Notruf NÖ mit.

Registrieren können sich unabhängig vom Alter Niederösterreicher, die bei einem Anruf innerhalb von 30 Minuten in einem Impfzentrum eintreffen können. Weiters sollen kommenden Mittwoch um 10.00 Uhr Termine für alle Personen ab 60 Jahren freigeschalten werden.

Voraussetzung für eine Anmeldung auf der Warteliste ist ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Bei den Anrufen wird laut ORF NÖ je nach Alter priorisiert. Die Warteliste kommt laut Notruf NÖ ausschließlich in den Landeszentren zur Anwendung. "Andere Impfstellen, vor allem die Ordinationen führen eigene lokale Wartelisten, bzw. rufen im Bedarfsfall ihre Patienten direkt an", wurde betont.

Bei der Warteliste geht es um die Erstimpfung, die zweite Dosis soll 42 Tage später im selben Impfzentrum verabreicht werden. Personen, die bereits einen fixen Termin gebucht haben, können sich zwar auf der Warteliste eintragen, werden aber nicht angerufen. "Diese sollen ihren regulären bereits fixierten Impftermin wahrnehmen", hieß es.

Ab Mittwoch, 21. April, werden Impftermine für alle Personen ab 60 Jahre freigegeben. Weiterhin können sich auch alle bisher zur Impfung berechtigten Gruppen der Phase 1 und 2 - zum Beispiel Gesundheitsberufe, Hochrisikopatienten, Pädagogen und Risikogruppen - anmelden.

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