Toter Rekrut: Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

Toter Rekrut: Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung
Staatsanwaltschaft Krems ermittelt derzeit noch gegen unbekannt. Mit Video: So läuft eine Vergatterung ab.

Nach dem Tod eines Rekruten der Garde in Horn am Donnerstag ermittelt die Staatsanwaltschaft Krems wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Derzeit noch gegen unbekannt, sagte die Leiterin der Anklagebehörde, Susanne Waidecker, am Mittwoch auf APA-Anfrage.

Auf fahrlässige Tötung (§ 80 StGB) steht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen. Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (§ 81 StGB) wird mit bis zu drei Jahren bestraft.

Der Rekrut war laut dem vorläufigen Obduktionsergebnis an Überhitzung des Körpers gestorben. Vorbehaltlich weiterer Untersuchungen gebe es keinen Hinweis auf eine relevante bakterielle Erkrankung des Grundwehrdieners, hatte Franz Hütter, Sprecher der Staatsanwaltschaft Krems, am Dienstagnachmittag mitgeteilt. Die Überhitzung des Körpers habe zu Herzstillstand geführt. Etwaige Vorerkrankungen des Rekruten werden laut Hütter noch untersucht.

Ermittelt wird in dem Fall nicht nur seitens der Staatsanwaltschaft. Das Bundesheer hat nach Angaben vom Dienstagabend eine Untersuchungskommission eingesetzt, die von Hans Rathgeb, Präsident des Landesgerichts Salzburg und Brigadier der Miliz, geleitet wird. Dies deshalb, "um größtmögliche Transparenz und Offenheit sicherzustellen", sagte Generalleutnant Franz Reißner, Kommandant der Landstreitkräfte.

Eine Sonderkommission soll zudem sämtliche relevanten Ausbildungsvorschriften im Bundesheer überprüfen. Ihr steht Generalleutnant Günter Höfler vor, Leiter der österreichischen Militärvertretung Brüssel.

Das Bundesheer werde alles unternehmen, die Ursachen für den Tod des jungen Soldaten "lückenlos und transparent aufzuklären. Das ist für mich oberstes Gebot", betonte Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Dienstagabend in einer Aussendung. Rathgeb habe "sämtliches Pouvoir, für vollständige Aufklärung zu sorgen". Vorverurteilungen seien nicht angebracht.

Video: Vergatterung in Zwölfaxing

Parlamentarische Kommission begrüßt Vorgehen

Die parlamentarische Bundesheerkommission begrüßt die von Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) getroffenen Maßnahmen nach dem Tod eines Rekruten der Garde in Horn. Die beiden eingesetzten Untersuchungsstellen hätten eine "hohe Glaubwürdigkeit", sagte der amtsführende Vorsitzende Michael Hammer (ÖVP) am Mittwoch zur APA. Selbst wolle man die Öffentlichkeitsarbeit verstärken.

Auch die parlamentarische Bundesheerkommission bedauerte den Vorfall sehr, der nun von zwei eingesetzten Stellen untersucht werden soll. Auch die Besetzung mit Hans Rathgeb, Präsident des Landesgerichts Salzburg und Brigadier der Miliz, stieß auf Zustimmung. Nun gehe es darum, mögliche systemische Fehler in der Ausbildung zu finden und sich zu fragen, ob Märsche bei so hoher Temperaturen überhaupt notwendig seien.

Hammer hofft, dass der Vorfall durch die beiden von Doskozil eingesetzten Untersuchungsinstanzen lückenlos aufgeklärt werden kann. Zwar sei auch die parlamentarische Bundesheerkommission mit dem Fall befasst, allerdings wolle man erst einmal die Ergebnisse abwarten. Wirkliche Untersuchungen werde man nur dann anstellen, sollte auch danach näherer Aufklärungsbedarf bestehen, sagte Hammer. Derzeit gebe es keinen Anlass.

Auch Kritik an Methoden in der Grundausbildung, die etwa Angehörige von Grundwehrdienern geäußert hatten, nimmt die parlamentarische Bundesheerkommission laut deren Vorsitzenden ernst. Immerhin sei ja auch Ziel, die Attraktivität des Grundwehrdienstes zu erhöhen. Hammer appellierte an Betroffene, die Möglichkeit der Beschwerde wahrzunehmen, Vertraulichkeit werde zugesichert. Um dies zu forcieren, werde nun auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt.

144 Verfahren 2016

Die Parlamentarische Bundesheerkommission hat im vergangenen Jahr 144 Verfahren abgewickelt. Nur 16 Prozent der Betroffenen waren Rekruten wie jener Mann, der bei einem Marsch in Niederösterreich gestorben ist. Innerhalb des Bundesheers gab es 2016 lediglich 32 ordentliche Beschwerden, teilte das Verteidigungsministerium am Mittwoch in einer Aussendung mit.

"Das Bundesheer hat ein umfangreiches und genau geregeltes Disziplinar- und Beschwerdewesen, um Missstände von vornherein zu verhindern, bzw. tatsächlich Bestehende anzuzeigen und abzustellen", teilte das Ministerium aufgrund des aktuellen Todesfalles mit. Dazu gebe es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die den Soldaten, "ob sie Rekruten oder Kadersoldaten sind", zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit der außerordentlichen Beschwerde an die Parlamentarische Bundesheerkommission. Diese gibt jährlich einen Bericht heraus: Von den 144 Verfahren im vergangenen Jahr bezogen sich 42 Prozent auf die Ausbildung, 9 Prozent auf die Versorgung und 3 Prozent auf die Infrastruktur. 16 Prozent der Beschwerden kamen von Rekruten, 18 Prozent von Chargen, 22 Prozent von Unteroffizieren, 16 Prozent von Offizieren und 28 Prozent von anderen Mitarbeitern.

Eine ordentliche Beschwerde innerhalb des Heeres richtet sich grundsätzlich an den Einheitskommandanten. Von den 32 ordentlichen Beschwerden im vergangenen Jahr wurden knapp über 38 Prozent als berechtigt anerkannt. Davon bezog sich die Hälfte auf die Ausbildung und knapp 5 Prozent auf die Versorgung. Knapp 60 Prozent des heeresinternen Beschwerden kamen von Offizieren, 28 Prozent von Unteroffizieren und über 12 Prozent von Rekruten.

Als weitere Möglichkeit, um sich Gehör zu schaffen, nennt das Verteidigungsministerium etwa die von den Rekruten gewählten Soldatenvertreter und das Helpline-Service des Heerespsychologischen Dienstes.

FPÖ und NEOS wollen Ergebnisse abwarten

Die FPÖ und die NEOS wollen im Fall des in Niederösterreich gestorbenen Bundesheer-Rekruten die Ergebnisse der vom Verteidigungsministerium eingesetzten Untersuchungskommissionen abwarten. Abgeordnete beider Klubs bedauerten am Mittwoch gegenüber der APA den Vorfall.

Der freiheitliche Wehrsprecher Reinhard Bösch zeigte sich zufrieden mit der Reaktion des Ministeriums. "Wir müssen das Ergebnis abwarten", meinte er. Erst dann werde sich zeigen, ob das Unglück medizinische Ursachen hatte oder organisatorische Ausbildungsfehler schuld seien. Bösch glaubt auch, dass die parlamentarische Bundesheerkommission früher oder später in der Sache tätig werde.

Die NEOS sehen in erster Linie den Staat in der Verantwortung. "Gerade weil es sich um einen Zwangsdienst handelt, dürfen Missstände im Rahmen der Grundausbildung in keiner Weise toleriert werden", sagte deren Jugendsprecherin Claudia Gamon. Der Todesfall müsse nun rasch und umfassend aufgeklärt werden, denn: "Wenn der Staat junge Männer zum Wehrdienst verpflichtet, dann hat er die volle Verantwortung für die Gesundheit der Grundwehrdiener zu leisten."

Auch die verantwortlichen Organe und Ausbildner müssten dementsprechend handeln, forderte Gamon. "Sollte sich der Verdacht erhärten, dass dieser Fall durch verantwortungsbewusstes Handeln verhindert werden hätte können, ist eine umfassende Verbesserung des Ausbildungsbetriebes für NEOS unumgänglich."

Die Grünen hatten bereits am Dienstag eine parlamentarische Anfrage an Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) angekündigt. Sie orten - auch im Zusammenhang mit einem Interview des Vaters eines anderen Rekruten in der Stadtzeitung "Falter" - "eklatante Missstände im Rahmen der Grundausbildung beim Bundesheer". An Doskozil wurden 41 Fragen gerichtet.

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