Neuwahl des Gemeinderats findet in Kematen/Ybbs am 22. März statt
Die Gemeinderatswahl in Kematen wird am 22. März wiederholt.
Der Verfassungsgerichtshof hatte im vergangenen Dezember die Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde Kematen an der Ybbs (Bezirk Amstetten) aufgehoben. Die NÖ Landesregierung hat nun am Dienstagvormittag als Termin für die Wahlwiederholung den 22. März 2026 beschlossen. Die Neuwahl war durch gerichtlich gerechtfertigte Einsprüche der SPÖ ausgelöst worden.
Eingefrorene Rechte
Mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs, dass das Ergebnis der Wahl ungültig ist, steht der Ybbstalgemeinde ein neuer Wahlgang unter sehr speziellen Voraussetzungen bevor.
Die Verfassungsrichter haben, wie vom KURIER berichtet, die rechtswidrige Ausstellung von 19 Wahlkarten als Grund für das Erkenntnis genannt. "Das Verfahren zur Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde Kematen an der Ybbs vom 26. Jänner 2025 ist insoweit aufzuheben, als es der Veröffentlichung der Wahlvorschläge nachfolgt“, heißt es in dem Urteil.
Das bedeutet, dass zu der Wahlwiederholung nur jene Kandidaten antreten dürfen, die auch bei der Wahl am 26. Jänner des Vorjahres am Wahlzettel standen.
Wahlrecht
Ebenso sind auch nur jene Kematner Bürger wahlberechtigt, die es auch bei den Gemeinderatswahlen im Jänner 2025 waren. Zugezogene oder auch junge Gemeindebewohner, die mittlerweile das Wahlalter erreicht haben, dürfen laut Auskunft des Landes NÖ bei der nun neu auszuschreibenden Gemeinderatswahl nicht wählen.
Politisch werden also nun neuerlich nur die ÖVP und die SPÖ mit ihren Spitzenkandidaten Juliana Günther und Matthias Fischböck um die Gunst der Gemeindebürger werben. FPÖ oder Grüne hatten es zuletzt nämlich nicht geschafft, in der rund 2.700 Einwohner zählenden Gemeinde Wahllisten aufzustellen.
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