Unter seiner Nachfolgerin Johanna Mikl-Leitner wurde es – trotz der absoluten Mehrheit – ein wenig breiter gehandhabt. Da waren bei einigen wenigen Klausuren auch Regierungsmitglieder mit anderen Parteifarben geladen. Etwa Franz Schnabl, Ulrike Königsberger-Ludwig oder auch Gottfried Waldhäusl von der FPÖ. Die Themen wurden nach den Arbeitssitzungen in trauter Gemeinsamkeit verkündet, auch wenn es im politischen Alltag immer wieder Querelen gab.
Seit dem 29. Jänner ist alles anders. Johanna Mikl-Leitner hält mit ihrer ÖVP nicht mehr die absolute Mehrheit, der Koalitionspartner ist mit Udo Landbauer an der Spitze die FPÖ. Und mit der SPÖ und deren Regierungsmitgliedern Sven Hergovich und Ulrike Königsberger-Ludwig gibt es kein Arbeitsübereinkommen. Bei der ersten Klausur waren dementsprechend nur die Regierungsvertreter von ÖVP und FPÖ geladen, um ein gemeinsames Programm auszuarbeiten. Die mitregierende SPÖ wurde links liegen gelassen.
SPÖ auf der Zuschauerbank
Wie danach aus beiden Parteien zu hören war, soll sehr sachlich und respektvoll miteinander gearbeitet worden sein – auch wenn man sich vielleicht noch nicht in allen Bereichen über den Weg traut. Das Ergebnis wurde dann auch gemeinsam verkündet.
Und die SPÖ muss sich in der Rolle des Zuschauers auf der Regierungsbank abfinden, weil den Takt Schwarz-Blau ganz allein vorgibt. Das kann für die Roten auf Dauer keine befriedigende Rolle sein.
Am Ende wirkte es wie ein künstliches Thema. Der Verfassungsjurist Karl Stöger hatte die Frage aufgeworfen, ob die Wahl Johanna Mikl-Leitners zur Landeshauptfrau rechtens war, weil sie nur über den Trick die einfache Mehrheit erhalten hat, dass die FPÖ keine Stimme abgegeben hat. Und schon war die Debatte perfekt, dass vielleicht sogar noch einmal gewählt werden muss.
Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) holte sich daraufhin den Verfassungsexperten Peter Bußjäger, der die gegenteilige Meinung zu Papier brachte. Seiner Meinung nach sei alles rechtens und gültig über die Bühne gegangen.
In der Präsidiale saßen dann die Klubobleute Jochen Danninger, Reinhard Teufel, Hannes Weninger und Helga Krismer zusammen. Und nur die SPÖ deutete an, dass die Wahl noch einmal durch den Verfassungsgerichtshof überprüft werden sollte. Dieser Meinung war dann auch Indra Collini von den Neos. Die Pinken haben allerdings zu wenige Abgeordnete, um da von sich aus allein eingreifen zu können.
Am Ende erklärte schließlich auch die SPÖ, dass sie keinen Einspruch erheben werde. Und so blieb nur noch das Gerücht, wer hinter der herbeigeredeten Verfassungskrise im Landtag stecken könnte. Aus den Regierungsparteien war zu hören, dass die SPÖ hier – erfolglos – Regie geführt haben soll.
Dort dementiert man und spricht von Unsinn. Das hätten Verfassungsexperten aufgebracht und man habe nur das Thema dann aufgegriffen, heißt es aus der Parteizentrale in St. Pölten. Warum sich aber ein Mann wie Karl Stöger just mit der Landeshauptfrauwahl in St. Pölten beschäftigt, bleibt weiter ein Rätsel.
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