Nächste Runde im Erker-Streit

Nächste Runde im Erker-Streit
Errichter klagt auf nachträgliche Bewilligung eines Schwarzbaus. Abbruchkosten könnten auch die Käufer treffen.
Nächste Runde im Erker-Streit

Der Streit um den nicht bewilligten Erker in der Klosterneuburger Tauchnergasse beschäftigt jetzt auch das Landesgericht Korneuburg. Der Bauträger St. Leopold Projekt GmbH. hat die Stadtgemeinde auf Zustimmung der Überbauung öffentlichen Guts geklagt. Der Streitwert der Klage ist mit 26.000 Euro veranschlagt, die erste Vorverhandlung geht kommende Woche im Landesgericht Korneuburg über die Bühne.

KURIER-Leser kennen die Vorgeschichte: Als vor einem Jahr am Rohbau des Gebäudes ersichtlich wurde, dass ein über den Gehsteig auskragender Erker ohne Genehmigung errichtet wird, hat die Stadtgemeinde einen Baustopp über den betroffenen Gebäudeteil verhängt. Wie auf den Fotos der Baustelle gut zu sehen ist, hat der Bauträger das Wohnhaus trotz Baueinstellung mittlerweile fertig gestellt. Abbruchaufträge erster und zweiter Instanz wurden jeweils beeinsprucht, nun ist das Land als letzt entscheidende Behörde am Zug.

Die Stadtgemeinde hat mehrere Anzeigen bei der Bezirkshauptmannschaft erlassen, Verwaltungsstrafverfahren wegen Missachtung behördlicher Anordnungen sind mittlerweile bereits in der Berufungsinstanz. Die mögliche Höchststrafe beträgt 73.000 Euro.

Instanzenweg

Im Gerichtsverfahren geht es um den Kern der Sache: Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager weigert sich, die Überbauung des öffentlichen Gehsteigs nachträglich zu genehmigen und verweist auf ein Ortsbild-Gutachten, das seine Argumentation untermauert. Trotzdem will der Bauträger diese Bewilligung vor Gericht erzwingen: „Wir kämpfen das bis zur letzten Instanz durch“, sagt Schmuckenschlager kämpferisch.

Die Vorgangsweise der Bauträger könnte auch Folgen für die Käufer der Wohnungen haben – und zwar nicht nur für den (künftigen) Besitzer des Appartements mit dem illegalen Erker, sondern für alle Eigentümer der Anlage: Sie sind als Teilhaber eines Schwarzbaus gemeinsam für allfällige Rückbauten haftbar – auch wenn sie gar nichts vom Erker-Streit wussten.

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