Nach Kampfhund-Attacke: Haftstrafe

Erstmals wurde eine Besitzerin nach einer Attacke durch ihren Hund zu einer Haftstrafe verurteilt.

Zum ersten Mal wurde nach einer Attacke durch einen Kampfhund die Besitzerin zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt. Der American Staffordshire Terrier "Rambo" der Kremserin hatte 2011 ein damals eineinhalbjähriges Mädchen am Kopf gebissen. Die Frau hatte weder die geforderte Hundehalte-Ausbildung absolviert, noch eine Versicherung abgeschlossen.

"Sie hat noch heute Angst vor jedem Hund", erzählte die Mutter über die heute dreijährige Jasmin, die nicht allzu schwer verletzt wurde, aber noch etwa zehn Jahre lang Narben im Gesicht haben wird. Die können erst durch kosmetische Operationen entfernt werden, wenn die Pubertät einsetzt.

Ohne Verteidiger erschien die 46-jährige Angeklagte im Landesgericht Krems. Sie erzählte, dass ihr das Kind der Nachbarin, die zu Besuch kam, in die Küche gefolgt war. Dort sei der Hund neben dem Futtersack gesessen. "Ich habe einen Moment weg geschaut, da ist es passiert. Es tut mir so leid", sagte die Hundebesitzerin.

Den Hund hat sie noch heute, Ausbildung noch immer keine. Die könne sie sich nicht leisten. "Aber wenn meine Enkerl kommen, sperre ich ihn jetzt ein", betonte sie.


Schmerzensgeld

Richterin Susanne Daniel war das zu wenig. Sie verurteilte die Frau zu sieben Monaten Haft, davon sechs bedingt. Ein Monat muss die arbeitslose Frau absitzen, falls das Urteil rechtskräftig wird. Außerdem muss sie 4000 Euro Schmerzensgeld und 1000 Euro Verunstaltungsentschädigung zahlen. "Ich weiß nur nicht, wovon", sagte sie.

Vor dem Vorfall im Februar 2011 hatte das Kind keine Angst vor "Rambo", dem das Mädchen gern Leckerli mit brachte. Die Familie des Kindes ist inzwischen weg gezogen.

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