Nach Bauschäden: Streit ums Geld trotz Urteil
"Wir sind in einer katastrophalen Lage", bringt es Paul Hannauer aus Wiener Neudorf auf den Punkt. Nach jahrelangem Rechtsstreit mit einem Bauträger wegen Bauschäden an ihrem Haus wurden dem 88-Jährigen und seiner Familie nun knapp 40.000 Euro zugesprochen. Es könnte jedoch sein, dass sie das Geld nie gänzlich erhalten. Denn der Bauträger ging in Konkurs. Auch die Versicherung zahlt nicht. Die hatte zuvor mit dem Bauträger einen Deckungsverzicht ausgehandelt.
Es war der 9. November 2009, als das alte, aber gepflegte Fuhrwerkshaus der Familie buchstäblich entzweibrach. Das Gebäude war bei der Errichtung einer Tiefgarage am Nachbargrundstück schwer beschädigt worden. Zentimeterdicke Sprünge liefen über die Wände, es bestand Einsturzgefahr. Zwar wurde das Haus saniert, doch die Arbeiten seien laut den Hannauers unzureichend durchgeführt worden. Zudem sind noch immer nicht alle Schäden, wie eine wackelige Feuermauer, behoben.
Seit 2011 prozessiert die Familie deshalb wegen Wertminderung ihres Eigentums und um eine Entschädigung. In erster Instanz war ihr rund 100.000 Euro zugesprochen worden. Nach dem Einspruch durch den Bauträger liegt nun ein Teilurteil des OLG Wien zum Schadenersatz vor, das der Familie 40.000 Euro zuerkennt.
"Unmittelbar darauf hat der Bauträger Konkurs angemeldet", erzählt Hannauer verärgert. Doch es kam noch schlimmer: Denn auch die Versicherung des Bauträgers, die Grazer Wechselseitige, teilte mit, nicht zu zahlen.
Der Hintergrund ist durchaus pikant: Denn die Grawe hat dem Bauträger zur Behebung des Schadens bereits 250.000 Euro überwiesen. Laut den Hannauers und ihrem Anwalt Sacha Pajor habe die Versicherung dann jedoch einen Regressprozess gegen die Verursacher angestrengt, weil der Bauträger gegen eine Klausel im Versicherungsvertrag verstoßen haben soll. Schließlich sollen sich die Parteien geeinigt haben, dass nur ein Teil des Geldes zurückgezahlt werden müsse.
Deckungsverzicht
Im Gegenzug sei ein Deckungsverzicht vereinbart worden, der weitere Zahlungen durch die Grawe ausschließe. Zulasten der Hannauers, wie sich zeigt. "Wir kommen nicht zu unserem Recht und das ist niederschmetternd", sagt Helene Hannauer verzweifelt.
Den Sachverhalt bestätigt der Anwalt des Bauträgers, Gerald Gerstacker. "Das, was passiert ist, war weder angenehm noch einfach", sagt er. Dass der Konkurs nicht sonderlich elegant wirkt, ist ihm bewusst. Es sei aber mitunter ein rechtliches Erfordernis. Schon 2013 habe es die Gesellschaft nur mehr projektbezogen gegeben. Zur Versicherungs-Causa meint Gerstacker: "Es war nicht unser Zugang, der Familie Hannauer damit zu schaden." Die Regressforderungen hätten ihn und seinen Mandanten überrascht. "Jetzt steht im Raum, ob die Vereinbarung zulässig war."
Bei der Grawe betont man, die angefallenen Sanierungskosten in der Höhe von 250.000 Euro geleistet zu haben. Eine weitere Stellungnahme möchte man aufgrund des derzeit noch immer laufenden Verfahrens nicht abgeben.
Immerhin hat sich nun gezeigt, dass der Bauträger eine Haftpflichtversicherung bei einer weiteren Versicherung abgeschlossen hatte. "Das wurde aber bis zuletzt geheim gehalten", ärgert sich der Anwalt der Hannauers, Sacha Pajor. Diese überweist nun 25.000 Euro. Weitere 19.000 Euro sollen laut Gerstacker noch fließen.
Dennoch überlegt Anwalt Pajor weitere rechtliche Schritte. "Wenn sie mich fragen, die spielen auf Zeit. Die warten, wie lange die Hannauers durchhalten" so Pajor.
Kommentare