Nach Anzeige soll Patientin gehen
Im Konflikt um die Behandlung einer Patientin im Pflegeheim SeneCura in Pöchlarn hat die Staatsanwaltschaft die Verfahren gegen die Heimleitung und zwei Hausärzte eingestellt. Sene-Cura will nun, dass die 74-jährige pflegebedürftige Maria Illmayer das Heim bis Ende März verlässt. Deren Angehörige verlangen aber, dass die Diabetikerin im Heim bleiben darf.
"Die Ermittlungen haben kein Fehlverhalten der Heimbetreuer und der zwei angezeigten Ärzte ergeben", bestätigt die St. Pöltener Staatsanwältin Michaela Obenaus, die Einstellung. Wie berichtet, hatte Helmut Mayer, der Sohn von Maria Illmayer Alarm geschlagen, als die Frau im vergangenen November plötzlich im Heim in einen komatösen Zustand verlief. Mayer und Anwältin Irmtraud Oraz vermuteten, dass ein Beruhigungsmedikament bei der Diabetikerin diesen gesundheitlichen Schock auslöste. Nach der Anzeige bestätigten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aber diese Vorwürfe nicht.
Jetzt droht die Patientin in der Auseinandersetzung auf der Strecke zu bleiben. Denn über Rechtsanwalt Martin Wandl kündigte Sene-Cura die Seniorin. Mayer soll als Sachwalter einen anderen Heimplatz suchen, heißt es im Schreiben. Der in Wien wohnende Mayer sieht sich dazu aber nicht im Stande. Er und Anwältin Oraz glauben, dass die Frau als Dauerpatientin in Pöchlarn aufgenommen worden sei.
Vertrauensverlust
SeneCura-Direktor Anton Keller nennt einen gravierenden Grund für die Kündigung. "Wir können die medizinische Versorgung für die Frau nach Ende März nicht mehr garantieren", sagt er. Wegen der Anzeige gegen ihn hat nämlich der Hausarzt angekündigt die Frau wegen des Vertrauensverlustes ab April nicht mehr zu behandeln. "Weil auch die anderen Ärzte wegen der sensiblen Sachlage die Patientin nicht übernehmen wollen, will SeneCura, dass Illmayer aus dem Heim genommen wird. "Es gibt öffentliche Anstalten, wo Ärzte direkt im Heim angestellt sind, bei uns in Pöchlarn ist das nicht so", erklärt Keller. Er will der Familie auch bei der Suche nach einem neuen Platz helfen.
Auf dieses Angebot steigen allerdings Mayer und Anwältin Oraz nicht ein. "Jede Person, die gemäß ASVG versichert ist, hat ein Recht auf ärztliche Versorgung", behauptet Oraz. Helmut Mayer will seine Mutter nicht in eine andere Pflegeanstalt verlegen. Keller wiederum kündigt dann drastische Folgen an. "Es kann passieren, dass wir für Frau Illmayer bei medizinischer Notwendigkeit immer wieder den Notarzt alarmieren müssen. Es kann dann auch sein, dass die Frau oft ins Spital verlegt werden muss", erklärt Keller.
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