Musikschullehrer fielen um Zulage um

Katherina Gernjak will nun um ihr Recht, wie sie sagt, kämpfen
Streit um Jubiläumszuwendung / Nun könnte Anspruch verjährt sein / Gewerkschaft will klagen.

"Man kommt sich wie ein Bettler vor, ein Mensch zweiter Klasse." Katherina Gernjak ist enttäuscht, fast schon verbittert.

Von 1982 bis zu ihrer Pensionierung 2010 arbeitete sie als Lehrerin für die Musikschule Perchtoldsdorf. Half, die Einrichtung aufzubauen. Nun mussten sie sowie mehr als ein Dutzend Kollegen feststellen, dass sie – obwohl Gemeindebedienstete – um ihre Jubiläumsbelohnung nach 25 bzw. 40 Dienstjahren umgefallen sind. Perchtoldsdorf zahlte diese Zulage zwar den Gemeindebediensteten, nicht aber den Musikschullehrern. Nun will die Gewerkschaft die Zahlung einklagen.

Der Hintergrund ist komplex: Im Gesetz ist die Zulage als "Kann-Bestimmung" formuliert, was zur Folge hatte, dass viele Gemeinden ihre Musikschullehrer abblitzen ließen. 2011 sowie 2012 stellten der Verwaltungsgerichtshof und der OGH jedoch fest, dass die Zulage auch ihnen zu bezahlen sei.

Die Krux an der Sache: Laut Rechtsansicht des Landes NÖ verjährt der Anspruch drei Jahre nach dem erreichten Dienstjubiläum. Und: Der Anspruchsberechtigte muss die Zulage in dieser Zeit geltend machen. Daher zahlte die Gemeinde nur jenen Lehrern die Belohnung nach, die seit 2009 ihr Dienstjubiläum feierten.

So sehe es das Urteil vor und hätten ihm auch Juristen mitgeteilt, erklärt Bürgermeister Martin Schuster (ÖVP). "Ich habe auch die Verantwortung der Gemeinde und dem Gemeindebudget gegenüber", argumentiert er. Ein Gutteil der Betroffenen habe das Geld erhalten.

Schlag ins Gesicht

Für Gernjak und ihre Kollegen ein Schlag ins Gesicht."Wir haben viele Prima la Musica-Preisträger ausgebildet und mit Herzen gearbeitet", erzählt sie. Noch dazu habe sie zu ihrem eigenen 25-jährigen Jubiläum nach der Zulage gefragt und die Auskunft erhalten, sie habe keinen Anspruch darauf. Eine falsche Information, wie sich nun zeigt. Auch SPÖ-Gemeinderat Anton Plessl versteht das Vorgehen nicht. "Moralisch hat die Gemeinde nicht korrekt gehandelt."

Die Gewerkschaft will nun für sechs Mitglieder den Klagsweg beschreiten. "Es geht um 35.000 bis 40.000 Euro", erklärt Franz Leidenfrost von der "Daseinsgewerkschaft Younion". Die Gewerkschaft ist nämlich der Ansicht, dass die Ansprüche nicht verjährt sind. Die Gemeinde hätte die Aufgabe gehabt, zu überprüfen, ob die Zahlungen zu gewähren sind. Das habe sie verabsäumt. Leidenfrost rechnet damit, dass der Fall bis zum OGH gehen wird.

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