Mit Auto ins Spitalscafe gekracht: Teilbedingte Haftstrafe

Mit Auto ins Spitalscafe gekracht: Teilbedingte Haftstrafe
16 Personen wurden bei Vorfall in Mistelbach verletzt. Der schwerkranke Angeklagte bittet um Verzeihung

Ohne Hilfe kann der 69-Jährige nicht gehen, nicht stehen. Beim Reden tut er sich schwer. Der Mann leidet an einer massiven Bewegungsstörung. Was ihn geritten hat, sich am 18. Jänner in sein Auto zu setzen und selbstständig ins Krankenhaus Mistelbach zu fahren, kann er nicht wirklich erklären. „Ich dachte, ich schaffe das“, sagt er. Doch er rutschte mit einem Fuß unter das Bremspedal. Beim Versuch, sich zu befreien, drückte er aufs Gas – und krachte mit seinem Pkw ins Spitalscafé. 16 Personen wurden verletzt, fünf davon schwer. Einer Frau musste sogar ein Unterschenkel abgenommen werden.

Verzeihung

Im Landesgericht Korneuburg muss er sich wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gemeingefährdung verantworten. Der gezeichnete Mann schlägt die Hände vors Gesicht, schluchzt. „Es tut mir aufrichtig leid. Ich möchte um Verzeihung bitten.“ Die Opfer – sie sind als Zeugen geladen – reagieren darauf unterschiedlich. Einigen drückt es die Tränen in die Augen. Ein anderer zischt: „Davon haben wir was!“

Einer schildert den „Riesenknall“, als das Auto in die Verglasung des Cafés krachte. Der Mann erlitt mehrere Rippenbrüche.

Die Anwältin eines betroffenen Ehepaares schildert, wie sich das Leben der Betroffenen geändert hat. „Meiner Mandantin musste das Bein bis zum Oberschenkel amputiert werden. Sie bekommt eine Prothese. Aber die guten kosten 60.000 Euro. Die Krankenkasse zahlt nur die um 20.000 Euro. Außerdem muss das Haus barrierefrei umgebaut werden.“

Der 69-Jährige macht sich schwere Vorwürfe. Er hat den Opfern auch schon einen Brief geschrieben. „Und er hat sofort sein Auto verkauft und den Führerschein zurückgelegt“, schildert sein Anwalt.

Dennoch: „Mir fehlt jedes Verständnis, warum Sie in dem Zustand ein Auto gelenkt haben“, sagt Richter Manfred Hohenecker. „Mit diesem Fehler haben sie vielen Leuten geschadet.“ Urteil: ein Jahr Haft, vier Monate davon unbedingt; rechtskräftig. Drei Opfer bekommen jeweils symbolische 1000 Euro zugesprochen.

Der schwer beeinträchtige Mann muss somit theoretisch eine Haftstrafe antreten.

Wobei Richter Hohenecker bemerkt: „Wenn Sie nicht mehr mit dem Auto fahren können, werden Sie auch nicht mehr im Gefängnis sitzen können. Aber das muss ein Sachverständiger feststellen.“

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