Streit um Patientendaten eskaliert: Ärztekammer eingeschalten

Gemeindearzt,Markus Enzelsberger,Markt Piesting
Ex-Gemeindearzt übergibt die Patienten-Karteien nicht an seinen Nachfolger.

Die Ablöse des Gemeindearztes in Markt Piesting geht mit unangenehmen Nebenwirkungen einher. Die alt eingesessenen Patienten sind fuchsteufelswild und die Marktgemeinde hat bereits die NÖ-Ärztekammer eingeschalten. Damit es kein chronisches Leiden wird, hat sich Bürgermeister Roland Braimeier jetzt in die Causa eingeschalten. Denn der alte Gemeindearzt weigert sich bis dato die Krankenakten Hunderter Patienten an seinen Nachfolger zu übergeben. Nach Auskunft der Ärztekammer ist er laut dem Ärztegesetz allerdings dazu verpflichtet.

Der Wiener Neustädter Allgemeinmediziner Markus Enzelsberger hat mit 1. Juli den Kassenvertrag in Markt Piesting von seinem Vorgänger übernommen. Die Übergabe ist aber alles andere als reibungslos über die Bühne gegangen. Der frühere Mediziner hat nach Auskunft der Gemeinde die Ordinationsräumlichkeiten noch gar nicht geräumt und so musste sich Enzelsberger vorübergehend ein Ersatzquartier suchen.

Dazu kommt die Debatte um die Patientendaten. „Wir haben erfahren, dass der Herr Doktor die gesammelten Daten aller Patienten zurück hält und seinem Nachfolger nicht übergibt. Diese Sache wird leider auf dem Rücken der Patienten ausgetragen. Daher habe ich die Ärztekammer informiert. Ich hoffe auf eine rasche Lösung“, erklärt Bürgermeister Roland Braimeier.

Umfangreiche Daten

Dem Vernehmen nach handelt es sich um sehr umfangreiche Aufzeichnungen, die über Jahrzehnte zurück reichen und für die weitere Behandlung von Patienten aufschlussreiche Informationen beinhalten. Der frühere Gemeindearzt war für keine Stellungnahme zu erreichen, da er sich im Ausland befindet. Enzelsberger bekam dafür einen Brief zugeschickt: Darin informiert der Ex-Gemeindearzt, dass sich die Übergabe der Patientendokumentation weiter verzögert, da er die Sache hinsichtlich des Datenschutzgesetzes von einem Rechtsanwalt prüfen lässt. Für die Ärztekammer ist die Sache eindeutig: „Es gibt schon ein Urteil welches besagt, dass die Kartei an den Nachfolger übergeben werden muss“, sagt Gertraud Wohlmuth von der nö. Ärztekammer.

Kommentare