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Nach Fund von 400 toten Schweinen: „Konsequenzen kaum vorhanden“

Verein gegen Tierfabriken kritisiert zu lasche Behördenkontrollen und mangelnde Konsequenzen für Tierquäler.
Protest mit Plakaten vor der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs.

Vierzehn Tierschützerinnen und Tierschützer des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) haben sich am Donnerstag vor einem Mastbetrieb im Bezirk Amstetten zu einer Mahnwache versammelt. In dem Betrieb sollen rund 400 Schweine über längere Zeit ohne ausreichende Versorgung verendet sein. Rund 1.000 weitere Tiere sind nach bisherigen Angaben verschwunden, lediglich 88 Schweine wurden lebend vorgefunden.

Der VGT kritisiert vor allem das Vorgehen der Behörden. Bereits am 17. Juli sei eine Anzeige eingegangen, eine Betriebsschau habe jedoch erst am 24. Juli stattgefunden. „Ich finde es furchtbar, dass man es so lange nicht gesehen hat“, sagt Lisa Maier, eine der Tierschützerinnen.

Bereits im Vorjahr auffällig

Auch Isabell Eckl vom VGT kritisiert, dass die Behörden ihrer Ansicht nach zu spät eingegriffen hätten. „Wir können nicht verstehen, dass selbst bei Verwesungsgeruch und dringender Gefahr in Verzug kein Betreten von Stallungen durch die Polizei möglich ist, sollte ein Betreiber die Kooperation verweigern“, sagt Eckl.

Der Betrieb war laut VGT bereits im Vorjahr auffällig. Damals erstickten 55 Schweine wegen einer defekten Lüftungsanlage, eine Amtstierärztin war vor Ort. Weil die Lüftung bei ihrem Besuch am 13. Mai 2025 bereits repariert war, habe es keinen Anlass für eine weitere Kontrolle gegeben, erklärte Landesveterinärdirektorin Christina Riedl gegenüber noe.ORF.at. Ein Versagen der Behörde bestreitet sie aber. Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten will zu der Angelegenheit keine weitere Stellungnahme mehr abgeben und verweist auf die Veterinärdirektion des Landes.

Kontrollen unzureichend

Der VGT hält die Kontrollen dennoch für unzureichend. „Die Kontrollen sind zu wenige und zu schwach. Die Konsequenzen sind kaum vorhanden“, sagt Eckl. Verfahren in Tierquälerei endeten oft in Diversionen und Freisprüchen, so der VGT. 

Das österreichische Tierschutzgesetz ermöglicht den Behörden, einer Person die Haltung und Betreuung von Tieren zu untersagen, wenn sie bereits wegen Tierquälerei oder bestimmter Verstöße gegen das Tierschutzgesetz rechtskräftig bestraft wurde. Ein solches Verbot kann befristet oder dauerhaft ausgesprochen werden, wenn es notwendig ist, weitere Tierquälerei zu verhindern.

Tierschützerin mit Schweinemaske hält „R.I.P.“-Schild bei Mahnwache.

Mit Schweinemasken und Plakaten hielten 14 Tierschützerinnen und Tierschützer eine Mahnwache vor dem Betrieb.

VGT fordert Tierhalteverbot

Der VGT fordert „ein umgehendes Tierhaltungsverbot für den Verantwortlichen“. In solchen Fällen brauche es außerdem eine gesetzliche Neuregelung, sagt Georg Prinz vom VGT. „Wenn Gefahr im Verzug ist, dann muss der Hof gesperrt werden. Das muss schneller gehen.“

Auch die für Tierschutz zuständige Landesrätin Susanne Rosenkranz (FPÖ) sprach sich laut Krone für eine Änderung des Tierschutzgesetzes aus. Dominic Hörlezeder, Tierschutzsprecher der Grünen im Landtag, bezeichnete den Fall als „Warnsignal, das das Land Niederösterreich nicht ignorieren darf“. Es brauche ein funktionierendes, engmaschiges Frühwarnsystem – zum Schutz der Tiere und zum Schutz der Landwirtinnen und Landwirte.

Verein kritisiert Behörden

Der VGT kritisiert außerdem, dass den Behörden zu wenig Personal zur Verfügung stehe. Laut Statistik Austria gibt es in Österreich 75.559 tierhaltende Landwirtschaftsbetriebe. Ihnen stehen einige hundert Amtstierärztinnen und Amtstierärzte gegenüber, die auch für andere Bereiche wie etwa Heimtiere zuständig sind.

Auch die Rolle der Betriebstierärzte sieht der VGT kritisch, weil diese in einem Vertragsverhältnis zu den jeweiligen Betrieben stehen. Bei festgestellten Missständen könnten die Behörden zudem vielfach nur Nachbesserungen anordnen. 

„Wir wollen greifbar machen, was das heißt, wenn Tiere verenden“, sagt Prinz und zeigt auf die Plakate vor dem Hof. „Das muss ein Ende haben.“

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