Mäusebussard im Nest erschossen

Mäusebussard im Nest erschossen
Auch zwei tote Jungvögel lagen in dem Nest im Bezirk Baden, sie dürfen verhungert sein. Birdlife erstattet Anzeige

In Tattendorf (Bezirk Baden) dürfte ein Mäusebussard in seinem Nest erschossen worden sein. Der Vogel wurde schon im vergangenen Mai tot im Horst gefunden, nun liege der Befund vor, der bestätige, dass er erschossen wurde, teilte BirdLife am Sonntag mit. Neben dem Tier lagen auch ein oder zwei tote Jungvögel im Nest. Sie dürften verhungert sein. Die Tierschutzorganisation hat Anzeige wegen Tierquälerei und eines Verstoßes gegen das Jagdgesetz erstattet.

„Anfang Mai erhielten wir zwei unabhängige Meldungen von einem im Horst liegenden toten Mäusebussard. Meine anschließende Kontrolle mit der Drohne zeigte ein trauriges Bild: Im Horst befanden sich ein toter adulter Mäusebussard und ein oder zwei tote Jungvögel, genau zu erkennen war es nicht. Die Todesursache war zu diesem Zeitpunkt noch völlig unklar“, sagt Matthias Schmidt, Greifvogelexperte bei BirdLife Österreich. Schmidt kontaktierte die Behörden und barg den toten Altvogel. Aufgrund der Lage sowie des fortgeschrittenen Verwesungszustands war eine Bergung des oder der Jungvögel nicht möglich. Der entnommene Kadaver des Altvogels wurde zur weiteren Klärung der Todesursache an das Forschungsinstitut für Wildtierkunde gesandt. Der Befund zeigt: Der Vogel wurde erschossen. Aufgrund der vorliegenden Informationen gilt es als wahrscheinlich, dass die Jungvögel im Nest verhungert sind.

Mäusebussard im Nest erschossen

Der Mäusebussard ist mit etwa 13.000 bis 20.000 Brutpaaren der häufigste Greifvogel Österreichs

Österreichweit wurden laut BirdLife zwischen 2016 und 2022 über 200 Wildvögel Opfer illegaler Verfolgung. Am häufigsten seien Abschüsse und Vergiftungen. Birdlife betont, dass der Abschuss des Mäusebussards einen Verstoß des NÖ Jagdgesetzes (§3 Abs. 5, Z1,3 in Verbindung mit § 135) darstellt. Bei einem mutwilligen Zurücklassen der Jungtiere ist zudem von einem Vergehen nach § 222 des Tierschutzgesetzes auszugehen (Tierquälerei). Des Weiteren wird ein Vergehen nach §§137 ff StGB (Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht) geprüft.

Nach Erhalt des Befundes erstattete BirdLife Österreich umgehend Anzeige bei der Polizei. Bisher konnten keine Täter ausgeforscht werden. Daher bitten BirdLife Österreich und WWF Österreich Zeugen, die den Abschuss des Mäusebussards Anfang Mai 2023 im Gemeindegebiet Tattendorf bemerkt haben oder sonstige Hinweise zu diesem Vorfall geben können um Meldung über die birdcrime-Hotline +43 660 869 2327 oder über meldung@wildlifecrime.at . Gerne kann der Hinweis auch anonym eingehen, jedenfalls so detailliert wie möglich, um eine entsprechende Strafverfolgung zu ermöglichen.

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