Lobautunnel: Land Niederösterreich legt Beschwerde beim VfGH ein
Das Land Niederösterreich legt in Zusammenhang mit dem Lobautunnel Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Ziel ist es laut Ausendung, ein rechtliches Mitspracherecht zu bekommen. Ein solches hat das Land nicht, da es im Verfahren über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich keine Parteienstellung hat.
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Kritik übte Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ) an Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne). "Die Ministerin missachtet willkürlich rechtsstaatliche Entscheidungen und will diese im Nachhinein aushebeln. Niederösterreich wird jedes zur Verfügung stehende Mittel ergreifen, um diese willkürliche Vorgangsweise zu verhindern."
Gewessler wollte mit der sogenannten "vertiefenden Prüfung", in deren Folge das Projekt aus dem Straßenbaugesetz gestrichen werden sollte, den geplanten Lobautunnel endgültig zu Fall bringen.
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Die Wiener Außenring Schnellstraße (S1) mit dem Lobautunnel zähle nach den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes zum hochrangigen Straßennetz Österreichs und es liege ein rechtskräftiger Bescheid zur Umweltverträglichkeit für das Projekt vor, der nun ausgehebelt werden solle.
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"Der Lobautunnel ist eine unverzichtbare Maßnahme zur Entlastung der Pendler", erklärte der niederösterreichische FPÖ-Landesparteichef.
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