Landeswahlbehörde gibt Opposition Recht
Eineinhalb Jahre lang hat es gedauert, bis die Gemeinderats-Opposition sich in Gföhl, Bezirk Krems, durchsetzen konnte. Obwohl sie von Anfang an Recht hatte. Jetzt hat auch die Landeswahlbehörde anerkannt und umgesetzt, was der Verfassungsgerichtshof nach einer Beschwerde bereits eindeutig festgestellt hat: Die Vorgänge um die Wahl eines Prüfungsausschuss-Vorsitzenden nach der Gemeinderatswahl waren nicht gesetzeskonform.
Wie berichtet, hatte die SPÖ nach der Gemeinderatswahl einen Mandatar der neu angetretenen Bürgerliste "Wir für Gföhl" als Kandidat für den Obmann des Prüfungsausschusses vorgeschlagen. Nämlich Leopold Ganser - weil sie ihm als ehemaligem Stadtamtsdirektor zutraut, besonders effizient prüfen zu können.
Die ÖVP-Mandatare ignorierten diesen Wahlvorschlag. Sie wählten mit ihrer Mehrheit im Ausschuss den lediglich für die Funktion des Stellvertreters nominierten SP-Gemeinderat Manfred Kolar zum Vorsitzenden.
Verzicht
Als der zugunsten Gansers auf das Amt verzichtete, half auch das nichts. Die VP wählte ihren eigenen Mandatar, den Landtagsabgeordneten Josef Edlinger zum stellvertretenden Vorsitzenden - und ließ ihn die Geschäfte führen.
Ganser erhob Beschwerde gegen die Entscheidung und zog - als die abgewiesen wurde - mit Unterstützung von SP-Chef Günter Steindl bis zum Verfassungsgerichtshof. Dass der Vorgang gesetzeswidrig war, haben weder ÖVP-Mandatare (Bürgermeister Karl Simlinger: "Ich bin kein Jurist.") noch die Bezirks- und danach die Landeswahlbehörde erkannt.
Entrüstung
Dafür hat Bürgermeister Simlinger beklagt, man lasse sich nicht vorschreiben wen man wählen wolle. Er bezeichnete das Verfassungsgerichtshofurteil gar als "demokratiepolitisch bedenklich" und kündigte an, sich für eine Gesetzesänderung einzusetzen. Das hatte wiederum bei der Opposition Entrüstung ausgelöst.
Die Opposition sieht das klarerweise anders: "Klarerweise kann man nur jemanden in eine Funktion wählen, der dafür auch als Kandidat vorgeschlagen wurde", erklärte Leopold Ganser von Anfang an.
Das musste jetzt auch die Landeswahlbehörde bestätigen. Sie betonte in einem Nebenbescheid, dass sie verpflichtet ist, Verfassungsgerichtshofbeschlüsse umzusetzen. Nun hob sie ihre eigene Entscheidung, sowie die der Bezirkswahlbehörde, auf. Beide hatten zuvor der ÖVP Recht gegeben und die Beschwerde Gansers abgewiesen.
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