Verwaltungsgericht in NÖ lässt Grüne mit Transparenz-Forderung abblitzen
Offene Fragen zum Liftbetrieb am Ötscher waren der Grund für eine Beschwerde der Grünen beim Landesverwaltungsgericht.
Zerplatzt ist ein Versuchsballon, den Niederösterreichs Grüne im Zuge des neuen Informationsfreiheitsgesetzes am Fallbeispiel der Ötscherlifte steigen ließen. Eine Beschwerde wegen "Desinformation und Intransparenz bei der millionenschweren Sanierung der Ötscherlifte“ wurde vom NÖ Landesverwaltungsgericht (LVwG) zum größten Teil abgewiesen.
Nach Anfragen an Landeshauptfrau Johanna Mikl–Leitner und später an die Lackenhofer Bergbahnen-Betreiber nahm die Grüne Klubobfrau Helga Krismer die Hochkar & Ötscher Tourismus GmbH, eine Tochter des Landes NÖ, ins Visier. Zentrale Informationen über die Verwendung von Steuermitteln seien verweigert worden, begründete sie vor dem NÖ LVwG. Die Öffentlichkeit habe ein Recht auf Transparenz, wenn Steuermillionen in einen Betrieb fließe, trug die Landesparteichefin in der Verhandlung Ende November in St. Pölten vor.
Wettbewerb
Die unter dem Dach der ecoplus Alpin agierenden Bergbahnen hatten sinngemäß argumentiert, dass es der Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens unzuträglich sei, alle internen Betriebszahlen preiszugeben.
Im 30-seitigen Erkenntnis des LWvG werden die Bergbahnen nun lediglich zur Beantwortung einer von 16 Fragen verpflichtet. Sie müssen bekannt geben, welche technische Infrastruktur erforderlich ist, um die Beschneiung auf den Ötscherpisten und deren Präparierung durchzuführen. Die vielen weiteren von den Grünen beklagten sensibleren unbeantworteten Fragen über die Finanzsituation, die Zuschüsse oder die Verhandlungen mit Grundbesitzern oder vereinbarte Pachtverträge, wurden vom Gericht abgewiesen.
Geheimnisse
Mit Erkenntnis setzte sich, salopp formuliert, die Geheimhaltungspflicht gegenüber der Informationspflicht durch. Den NÖ Grünen wurde die Möglichkeit einer ordentlichen Revision zugestanden.
Helga Krismer zeigte sich ob des Erkenntnisses angriffslustig. Es mache deutlich, "dass die wirtschaftliche Lage prekär ist. Die Hochkar & Ötscher Tourismus GmbH führt beide Standorte in einer Gesellschaft, wobei das Hochkar die Defizite der Ötscherlifte nicht zur Gänze abdecken kann“. Sie akzeptiere die richterliche Abwägung zum Schutz des Standortes, aber nicht "die politische Schwäche, die dahintersteckt“, so Krismer, die "Nebelgranaten statt Schneekanonen“ beklagte.
Eine vernüftige Grundbeschneiung oder Mountainbiken im Sommer, sei nicht machbar, weil der Großgrundbesitzer am Ötscher, Thomas Prinzhorn und seine Gesellschaft, die notwendigen Flächen nicht zur Verfügung stellen, kritisierte Krismer. Prinzhorn hatte gegenüber Medien sein Deinteresse bereits bekundet.
ÖVP begrüßt Erkenntnis
Durch das Erkenntnis des LVwG bleibe der Betrieb der Ötscherlifte weiter gesichert, sagte VPNÖ-Klubobmann Kurt Hackl. "Die von den Grünen geforderte Offenlegung aller Geschäftsgeheimnisse wäre in der Privatwirtschaft undenkbar und ein massiver Nachteil für ein Unternehmen in öffentlicher Hand gewesen“, sagte er. Sonst wären Verhandlungen mit Grundeigentümern und weiteren Partnern "deutlich erschwert worden“. Für die ÖVP sei klar: "Wir stehen zum Ötscher. Es braucht die gemeinsame Anstrengung mit der Region, um Lackenhof zur Ganzjahresdestination auszubauen.“
Kommentare