Als aber Udo Landbauer im März 2023 zum Stellvertreter Mikl-Leitners bestellt wurde, war auf dem entsprechenden Dekret "Landeshauptfrau-Stellvertreter" zu lesen. Beide Bezeichnungen seien zulässig, heißt es dazu seitens des Landes.
In der Landesverfassung gibt es in Artikel 7 folgende Formulierung: „Funktionsbezeichnungen und Titel können in der Form verwendet werden, die das Geschlecht des Inhabers oder Inhaberin der Funktion oder des Titels zum Ausdruck bringt.“
Webseite wurde umgeschrieben
Dass sich FPÖ-Landesparteichef Landbauer aber grundsätzlich als Landeshauptmann-Stellvertreter ansprechen lässt, sorgt vor allem in den Sozialen Medien für Aufregung. Das Nachrichtenmagazin profil fand nun heraus, dass auf der offiziellen Webseite des Landes die Bezeichnung gar verändert worden sein soll - von "Udo Landbauer, Landeshauptfrau-Stv." auf "LH-Stellvertreter".
In der Partei selbst will man die Causa nicht kommentieren. "Es gibt wirklich Wichtigeres", sagt ein Sprecher auf KURIER-Anfrage.
Wie unterschiedlich die Handhabung ist, zeigt ein Blick in die Bundesländer: In Salzburg waren Wilfried Haslauer, David Brenner oder Walter Steidl unter Landeshauptfrau Gabi Burgstaller von 2004 bis 2013 Landeshauptmann-Stellvertreter. Waltraud Klasnic ersparte ihren Vizes in der Steiermark die Entscheidung: Sie wollte in ihrer Amtszeit von 1996 bis 2005 stets als „Frau Landeshauptmann" tituliert werden.
Übrigens: Stephan Pernkopf (ÖVP), ebenfalls ein Stellvertreter Mikl-Leitners, sagte einmal auf die Frage, wie er denn angesprochen werden wolle Folgendes: „Ich war immer gewohnt, mich durch meine Arbeit und nicht durch Titel zu definieren. Wer sich unsicher ist, kann gerne einfach Stephan Pernkopf zu mir sagen.“
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