Kuriose Insolvenz in NÖ: Pleite einer Prostituierten

Mehrere Freier hatten sich mit Geschlechtskrankheiten angesteckt
Das Gericht konnte das Insolvenzverfahren nicht eröffnen, weil angeblich kein Vermögen vorhanden ist.

Diese Pleite wird wohl in die österreichische Justizgeschichte eingehen. Das Landesgericht St. Pölten musste sich dieser Tage nach Angaben des Gläubigerschutzverbands Creditreform mit einem kuriosen Insolvenzfall befassen.

Aufgrund eines Gläubigerantrages wurde gegen eine niederösterreichische Prostituierte, Jahrgang 1972, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Die Höhe der Schulden ist nicht bekannt. Auch über die Insolvenzursachen gibt es keine Angaben.

Doch die Gläubiger der Rotlicht-Dame, die in einer Gemeinde mit mehr als 900 Einwohnern im Bezirk Sankt Pölten-Land wohnt, haben Pech. Es ist nämlich offenbar nichts zu holen. „Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig“, heißt es in der sogenannten Ediktsdatei des Justizministeriums. „Das Insolvenzverfahren wird mangels Kostendeckung nicht eröffnet.“ Das heißt, dass die Dame aus dem horizontalen Gewerbe nicht einmal 2500 bis 4000 Euro an Vermögen zur Verfügung hat, um die Eröffnungskosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Sie bleibt damit auf ihrem Schuldenberg sitzen und wird wahrscheinlich weiterhin mit gerichtlichen Exekutionsverfahren eingedeckt werden. Die Dame dürfte in der Gemeinde ein rund 100 Quadratmeter großes Haus samt 650 Quadratmeter Garten angemietet haben. Denn: Im Grundbuch ihrer Wohnadresse ist als Eigentümerin der Liegenschaft eine andere Person aus einer Nachbargemeinde eingetragen.

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