Kottingbrunn: Ex-Amtsleiter Herbert Bader legt Berufung gegen Urteil ein

Einspruch – Herbert Bader geht nach dem nicht rechtskräftigen Richterspruch des Wiener Neustädter Straflandesgerichts in Berufung. Wie berichtet, wurden dem gekündigten Gemeindemitarbeiter schwere Vergehen zur Last gelegt. Von Betrug, Veruntreuung und Amtsmissbrauch war in der Anklageschrift die Rede. Vor Weihnachten fiel das Urteil: Freispruch vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs, sieben Monate bedingt wegen Veruntreuung. Bader hatte in seiner Funktion als Kottingbrunner (Bez. Baden) Amtsleiter ein Scheibenmähwerk und einen Holzspalter gekauft. Investitionen für die der gemeindeeigene Bauhof wenig Verwendung fand. Zudem „borgte“ sich Bader vom Arbeitsmarktservice eingesetzte Gemeinde-Arbeiter aus. Sie erledigten Jobs in seiner privaten Landwirtschaft. „Allerdings nicht auf Gemeinderechnung und nicht während ihrer Arbeitszeit“, betont er.

„Ich finde es seltsam, dass mir Jahre nach dem Kauf Vorwürfe wegen der Geräte gemacht werden. Die damalige Gemeindeführung hat die Verträge abgesegnet. Das hätte demnach gleich auffallen müssen.“

Neben dem Strafprozess laufen sowohl ein arbeitsrechtliches Verfahren sowie ein Zivilprozess. Die Marktgemeinde fordert von Bader die Kosten für die von ihm gekauften Geräte. Streitwert: Mehr als 10.000 Euro.

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