Kletterer will Schmerzensgeld

Kletterer will Schmerzensgeld
Nach einem Absturz in der Kletterhalle, bei dem er sich verletzte, klagte ein Sportler die Stadt. Die Kletterszene ist entrüstet.

Ein breites Klebeband verläuft seit einigen Wochen quer über die Kletterwand in der Kremser Sporthalle. Diese Markierung ist eine direkte Auswirkung eines noch nicht abgeschlossenen Gerichtsverfahrens und wird von Kletterern spöttisch 6000-Euro-Linie genannt. Sie soll anzeigen, wie hoch man ohne Sicherung klettern darf, damit man sich bei einem möglichen Sturz nicht verletzt. Begonnen hat alles damit, dass ein erwachsener Kletterer vor einigen Monaten aus einer der Kletterwände gestürzt ist und sich verletzt hat. Dafür verlangt der Sportler jetzt 6000 Euro Schmerzensgeld von der Besitzerin der Sporthalle, der Stadt Krems. Noch ist in dem Verfahren, bei dem es auch einen Lokalaugenschein in der Kletterhalle gegeben hat, kein Urteil gesprochen. Doch das Gutachten eines Sachverständigen dürfte die Chancen des Klägers, vor dem Bezirksgericht zu gewinnen, deutlich verbessern, hört man aus Juristenkreisen.

Entsetzt

Mitglieder der Kremser Kletterszene sind indessen entsetzt. Sie wollen nicht einsehen, dass dabei nicht Eigenverantwortung die wichtigste Rolle spielt. „Man soll selber schauen, wie hoch man klettert und einschätzen können, was man sich zumuten kann“, meinen beispielsweise Lukas Seitner aus Mautern und Johanna Paireder aus Oberösterreich, die erst kürzlich von dem Verfahren gehört haben. „In der Felswand muss man ja auch selber entscheiden, was noch geht“, finden die beiden. Kletterlegende Heinz Höllebauer aus Rohrendorf stimmt zu: „Zum Klettern gehört ein großes Maß an Eigenverantwortung. Man muss auch selber schauen, dass die Matten passend liegen, wenn man eine schwierige Route klettert.“

Kletterer fürchten nun, dass ein Urteil, das Schmerzensgeld zuspricht, eine Art „Amerikanisierung“ auslöst, die indirekt zu immer mehr Einschränkungen beim Sport führt. Die Stadt Krems will – ebenso wie der Kläger – vor Ende des Verfahrens keine Stellungnahme abgeben. Die Verwaltung hat vorerst die Höhenmarkierung anbringen lassen und das Personal angewiesen, die Kletterhalle öfter zu kontrollieren. Mehr weiß man nach dem Urteil.

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