Kleiner Schaden, hohe Gerichtskosten

Umgestürztes Schild beschädigte geparkten Wagen
Verkehrstafel krachte auf Privatauto, Stadt Amstetten weigert sich, Sturmschaden zu entschädigen.

"Eigentlich sind wir alle Gemeinde. Also gehe ich davon aus, dass für die Gemeindeverwaltung die Unterstützung jedes Einzelnen an oberster Stelle stehen sollte." Der Amstettener Alexander Paulczynski hegt seit dem 1. April des Vorjahres aber so seine Zweifel an seiner Einstellung zum Gemeinwohl.

Kleiner Schaden, hohe Gerichtskosten
Sturmstreit, umgestürzte Verkehrstafel der Stadtgemeinde beschädigte Auto von Alexander Paulczynski
Am Morgen dieses Tages hatte ein Freund Paulczynskis dessen geparkten Wagen in der Amstettener Innenstadt unter einer umgeknickten Verkehrstafel gefunden. Der Wagen des pensionierten Frisörmeisters hatte von der Last des mehrfach beschilderten Masts etliche Dellen und eine verzogene Kühlerhaube abbekommen. Ein Sturm, der nächtens durch die Wiener Straße gefegt sein soll, in der das Auto geparkt war, dürfte das Verkehrszeichen umgerissen haben, sagte Paulczynski. Auch Polizisten nahmen das Malheur auf. Noch wenig Bedeutung maßen alle Anwesenden der Bruchstelle des Mast bei.

Vorschaden

"Auf meinem Foto ist zu erkennen, dass ein Teil der eingerissenen Stange schon rostig gewesen sein dürfte und ein Vorschaden vorlag", erzählte der Geschädigte.

Kleiner Schaden, hohe Gerichtskosten
Sturm warf Verkehrstafel auf Pkw , Prozess
Dieses Detail bekommt nun große Bedeutung. Denn Paulczynski musste mit großer Enttäuschung zur Kenntnis nehmen, dass die Stadtgemeinde Amstetten den 2500-Euro-Schaden an seinem Auto nicht über ihre Haftpflichtversicherung entschädigte. Über den Fall muss mittlerweile der Bezirksrichter entscheiden. Der hat nun einen Sachverständigen beauftragt, die Bruchstelle des Masts genau zu untersuchen.

"Ich war sehr enttäuscht. Zuerst gab es Zeichen, dass der Schaden übernommen wird, dann hat die Stadtamtsdirektorin entschieden, dass das nicht möglich sei, weil das Ereignis aufgrund höherer Gewalt stattgefunden habe", erzählte Paulczynski. Über seinen Rechtsschutz versucht er nun zu der Entschädigung zu kommen. Die Stadt verteidigt ihre Position ebenfalls mit anwaltlicher Hilfe.

Stadtamtsdirektorin Beatrix Lehner beruft sich in ihrer Entscheidung auf gesetzliche Vorgaben. "Sicher ein Riesenpech für das betroffene Ehepaar. Aber rein rechtlich könnten wird den Schaden nur ersetzen, wenn es sich um ein Katastrophen-Ereignis gehandelt hätte. Das war nicht der Fall", begründete sie.

Die Pflicht, sorgsam mit öffentlichem Geld umzugehen, lasse keine andere Entscheidung zu.

Prüfung

Das Gerichtsverfahren, wo nun geprüft wird, ob ein Vorschaden die Tafel umstürzen ließ, will sie nicht kommentieren. In diesem Fall wäre die Stadt wohl zur Entschädigung verpflichtet.

Paulczynski verbittert: "Jetzt fließt eben wertvolles öffentliches Geld in ein teueres Gerichtsverfahren."

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