Kleinkind erwürgt: 16 Jahre Haft für Mutter in Krems
Der Prozess soll am 17. Juni in Wien starten (Symbolbild)
„Wir beschäftigen uns heute mit einem der schrecklichsten Sachverhalte, die einem im Strafverfahren unterkommen können“, beginnt die Staatsanwältin ihren Eröffnungsvortrag am Donnerstagvormittag. Vor den Geschworenen am Landesgericht Krems hat eine 30-jährige Frau Platz genommen, aufrecht, ein Taschentuch griffbereit. Die Anklage lautet auf Mord – an ihrem 15 Monate alten Sohn.
Im Februar dieses Jahres soll die bis dahin unbescholtene Österreicherin ihr Kind in Groß Gerungs (Bezirk Zwettl) getötet haben, bevor sie versuchte, sich selbst das Leben zu nehmen. Im Zentrum der Verhandlung steht die Frage, ob die Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft lautet die Antwort: ja. Die Handlung sei nicht im Affekt erfolgt, sondern vorbereitet worden. „Wir haben es hier mit einer geplanten Tat zu tun. Einer Tat mit Kalkül“, sagte die Anklagevertreterin, etwa mit Blick auf die vorbereiteten Abschiedsbriefe.
Der Verteidiger zeichnet ein anderes Bild und rollt das Leben seiner Mandantin bis in die frühe Kindheit auf. Ihr Aufwachsen sei von Missbrauch durch den alkoholkranken Vater geprägt gewesen, der früh verstarb. Die Persönlichkeit der Frau sei dadurch „nachhaltig deformiert“, eine Therapie vor zehn Jahren „viel zu spät“ erfolgt. Nach einer Phase des Familienglücks habe sie ihre Vergangenheit wieder eingeholt, unter anderem durch den Alkoholkonsum ihres Lebensgefährten.
Mit heller, teils zittriger Stimme spricht die Angeklagte selbst – zunächst über ihre eigene Vergangenheit. Vor fünf Jahren habe sie den Vater ihres Kindes kennengelernt, sei zu ihm ins Waldviertel gezogen, das Paar habe eine Familie gegründet.
Nach der Geburt sei zunächst alles harmonisch gewesen. „Es war ja ein Wunschkind.“ Mit der Zeit habe die Unterstützung ihres Partners jedoch deutlich abgenommen. Im Oktober sei bei ihr der Verdacht auf ein gravierendes Alkoholproblem ihres Partners entstanden. Aus diesem Grund habe sie auch ein Kinderschutzzentrum und die Frauenberatung kontaktiert. Versuche, ihn zu einer Behandlung zu bewegen, seien gescheitert. Ihr Leben habe sich ab Ende 2025 nur noch um Sucht gedreht. „Wie als Kind.“
Auf den Mord angesprochen betont die Frau wiederholt, sie habe ihren Sohn beschützen wollen. „Wovor beschützen?“, fragt eine der Richterinnen. „Dass er mit einem alkoholkranken Vater aufwächst.“ Ob sie sich auch überlegt habe, was ihr Kind selbst wolle, fragt eine andere. Die Angeklagte schüttelt den Kopf.
Den 18. Februar habe sie gewählt, weil sie wusste, dass ihre Schwiegermutter arbeitet und sie damit ungestört ist. Erst wurde gefrühstückt, dann gespielt, dann das Kind zum Schlafen hingelegt. „Und was haben Sie dann gemacht?“ „Dann hab ich ihn erwürgt.“
Aus Sicht des gerichtlich bestellten psychiatrischen Sachverständigen war die Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Zwar habe ein schwer depressiver Zustand ihr Handeln beeinflusst, eine ausreichende Kontrollfähigkeit sei jedoch gegeben gewesen; der Gutachter spricht von einem Grenzfall. Der Verteidiger verweist auf ein Gegengutachten, das von Unzurechnungsfähigkeit ausgeht, ein Antrag auf dessen Verlesung wurde vom Gericht abgelehnt.
Am frühen Donnerstagabend wird das Urteil verkündet: 16 Jahre Haft. Alle acht Laienrichter votierten bei der Hauptfrage nach Mord für Ja. Bei der Frage der Zurechnungsfähigkeit lautete das Ergebnis 7:1. Der Schuldspruch wegen Mordes ist nicht rechtskräftig.
Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums.
Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.
- Rat auf Draht ist die österreichische Notrufnummer für Kinder und Jugendliche. Die Nummer ist unter 147 rund um die Uhr anonym und kostenlos erreichbar.
- Die Ö3-Kummernummer ist unter 116 123 täglich von 16 bis 24 Uhr und ebenfalls anonym erreichbar.
- Die Telefonseelsorge ist unter der kostenlosen Telefonnummer 142 rund um die Uhr als vertraulicher Notrufdienst jeden Tag des Jahres erreichbar.
- Auf der Website www.bittelebe.at finden Angehörige/Freunde von Menschen mit Suizidgedanken Hilfe.
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