Wählen Sie KURIER als bevorzugte Google-Quelle

Mordprozess in Krems: Mutter soll 15 Monate alten Sohn getötet haben

Die 30-Jährige soll das Kind im Februar im Bezirk Zwettl getötet haben Sie ist laut gerichtlich bestelltem Gutachter zurechnungsfähig, ihr Verteidiger bestreitet das.
Stapel von Akten mit rosa Deckblättern liegen vor einem hölzernen Richterpult mit dem deutschen Bundesadler im Hintergrund.

Am Landesgericht Krems ist am Donnerstag ein Mordprozess gegen eine 30-Jährige gestartet, die ihren 15 Monate alten Sohn am 18. Februar in Groß Gerungs (Bezirk Zwettl) getötet haben soll. Der Mutter wurde angelastet, den Buben erwürgt zu haben. In der Folge versuchte die Angeklagte, Suizid zu verüben. Die Frau bekannte sich schuldig, aus Sicht ihres Verteidigers war sie zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig.

Wochelange Vorbereitung

"Wir beschäftigen uns heute mit einem der schrecklichsten Sachverhalte, die einem im Strafverfahren unterkommen können", sagte die Staatsanwältin bei ihrem Eröffnungsvortrag. Die Angeklagte habe nicht "in einem Wahn" gehandelt, vielmehr liege "eine geplante Tat" vor, die über Wochen hinweg vorbereitet worden sei. Die Mutter habe den Sohn während dessen Mittagsschlaf erwürgt, hielt die Vertreterin der Anklagebehörde fest.

Das tote Kleinkind und die schwer verletzte 30-Jährige waren nach früheren Polizeiangaben von einem Angehörigen entdeckt worden. Die Frau wurde ins Krankenhaus gebracht und festgenommen. U-Haft wurde verhängt.

Lebensgefährte alkoholkrank

Zur Tat selbst sagte die Angeklagte am Donnerstag mehrfach, dass sie den Buben vor einem Umfeld "beschützen" habe wollen, in dem die Themen Alkohol und Sucht eine große Rolle gespielt hätten. Ausgiebig beleuchtet wurden in dem Zusammenhang im Geschworenenverfahren die Begleitumstände und auch die Beziehung zum Vater des Buben. "Wir haben uns beide voll gefreut über das Kind, es war ja ein Wunschkind", gab die 30-Jährige zu Protokoll.

Der Lebensgefährte habe sie jedoch nach den ersten Wochen zusehends "ziemlich im Stich gelassen" und aus ihrer Sicht ein gravierendes Alkoholproblem offenbart. Aus letzterem Grund habe sie auch das Kinderschutzzentrum und die Frauenberatung kontaktiert bzw. aufgesucht. Für einen durchaus auch angedachten Auszug mitsamt dem Kind aus der gemeinsamen Wohnung habe sie letztlich schlichtweg "keine Kraft gehabt": "Ich war einfach so am Ende."

Sachverständigengutachten als zentrales Thema

Laut einem vom Gericht bestellten Sachverständigen war die nicht vorbestrafte österreichische Staatsbürgerin zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Hier hakte allerdings der Verteidiger ein, der mit Verweis auf ein privates Gutachten darauf plädierte, dass die 30-Jährige als unzurechnungsfähig anzusehen sei. Ein Beweisantrag auf Verlesung dieser Expertise wurde vom Gericht abgelehnt.

Seine Mandantin sei im Kindesalter durch ihren eigenen, zu starkem Alkoholkonsum neigenden Vater missbraucht worden, woraufhin sich die Persönlichkeitsstruktur der Angeklagten früh und nachhaltig deformiert habe, führte der Anwalt aus. Auch die Beschuldigte selbst sprach von "Bildfetzen, die immer wieder da" seien.

Eine vor rund zehn Jahren vorgenommene Therapie sei "viel zu spät" gewesen, betonte der Verteidiger. Die Geburt des Sohnes habe "das größte Glück ihres Lebens" dargestellt, dann habe seine Mandantin jedoch die Vergangenheit eingeholt - auch durch den Alkoholkonsum des Lebensgefährten. "Sie hat den Bezug zur Realität verloren" - der einzige für sie sichtbare Ausweg sei gewesen, gemeinsam mit dem Sohn "aus dem Leben zu scheiden". Ein Antrag des Verteidigers auf Ausschluss der Öffentlichkeit während des Beweisverfahrens wurde abgelehnt.

Kommentare