Keine Akutversorgung: Schmerzpatientin weggeschickt

Die Unfallabteilung ist von Mödling nach Baden verlegt worden
Frau kam mit Bruch ins Spital Mödling. Kritik an Schließung der Unfallabteilung.

"Ich habe gedacht, ich bin im falschen Film." Mit starken Schmerzen und einem falsch geschienten dreifach gebrochenen Schlüsselbein suchte Ela D. aus dem Bezirk Mödling an einem Abend Anfang November die Unfallambulanz des Krankenhaus Mödling auf. Diese war jedoch im Oktober nach Baden übersiedelt. Trotz verbliebener 24-Stunden-Notfallversorgung wurde sie ohne weitere Abklärung oder Transport weggeschickt. Kein Einzelfall, heißt es bei Insidern.

Am 28. Oktober hatte D. in Polen einen Autounfall. Im dortigen Spital wurde sie geröntgt, dabei wurden die Brüche festgestellt. Man bandagierte den Arm nur mit einem Dreieckstuch, erzählt D. Weil der Rücktransport nicht rasch genug organisiert werden konnte, fuhr sie ihr Ex-Mann nach Österreich. Zuvor riet ihr der Arzt ihrer Versicherung, die Brüche noch einmal anschauen zu lassen. Nach acht Stunden Fahrt, suchte die Verletzte mit Freundin Ingrid die Ambulanz auf. Dort sei man vom Arzt rüde auf die späte Uhrzeit – es war 19 Uhr – hingewiesen und dann nach Baden verwiesen worden. "Die Hilfestellung war unter jeder Würde", sagt Ingrid. "Ela hatte so starke Scherzen. Wir wollten doch nur, dass sie angeschaut wird, ob etwa die Schlinge richtig sitzt." Das tat sie nämlich, wie sich herausstellte, nicht. Der Knochen drohte falsch zusammen zuwachsen. Erst in Baden erhielt sie nach einem Zwischenstopp im UKH Meidling und ihrer Hausärztin den notwendigen Rucksackverband. Was die Frauen besonders stört: Der Arzt in Mödling hätte sich nicht einmal erkundigt, wie sie nach Baden gelangen und ob er eine Rettung rufen soll.

Keine Akutversorgung: Schmerzpatientin weggeschickt
Ela D. Unfall, Krankenhaus Mödling, Baden, Weggewiesen, Schlüsselbeinbruch
Im Spital überrascht dieser Fall nicht. Die Patienten seien kaum über den Umzug der Unfallabteilung informiert worden, heißt es. Auch die Mitarbeiter selbst beklagen mangelnde Infos. Bagatellfälle sollen weiterhin rund um die Uhr behandelt werden. Nur: Eine Definition, was Bagatellfälle seien, gebe es nicht. "Das Personal wird sehr allein gelassen, mit den Entscheidungen", erzählt ein Insider. Manche verärgerten Ärzte schickten daher sämtliche Patienten nach Baden.

Bei der Holding wird betont, dass kein Patient abgewiesen werde. Gesetzlich sei festgelegt, dass Jeder abgeklärt und begutachtet werde. Dann folge die Entscheidung über den Behandlungsweg. Der Arzt entscheide etwa mit dem Patienten über die geeignete Form des Transports. "Sollte sich die medizinische Notwendigkeit ergeben, dass die Versorgung in Baden zu erfolgen hat, erfolgt der Transfer selbstverständlich mit dem Rettungsmittel – so wie dies auch in dem angesprochenen Fall sicher erfolgt ist" heißt es in einer Stellungnahme.

Behandlung in Wien?

Gemunkelt wird, dass von zehn Ambulanzbesuchern, die weiter geleitetet werden, nur sieben nach Baden kommen. Entweder war also bei den Restlichen eine Spitalsbehandlung ohnehin nicht notwendig oder sie gehen in Wiener Spitäler, wie das UKH Meidling. Bei der AUVA, die das UKH betreibt, lassen sich die Auswirkungen der Schließung noch nicht abschätzen. Generell sei die Zahl der Selbsteinweiser aus dem Raum Mödling seit 2010 um 15 Prozent gestiegen, heißt es. Zudem tritt mit 1.1. 2017 eine Kooperation mit der nö. Landeskliniken-Holding, wonach Unfall-Patienten, die mit dem Hubschrauber transportiert werden, verstärkt in AUVA-Häuser gebracht werden sollen.

In NÖ wird die Verlegung der "Unfall" – einst Aushängeschild mit zuletzt 36.000 Patienten pro Jahr – immer heftiger kritisiert. "Es ist ein Problem, die Patienten zu lenken. Man kann nicht einfach Abteilungen verlegen", sagt Gesundheitsökonom Ernest Pichlbauer. "Es wird Jahre dauern, bis sich die Patientenströme verändern." Das Vertrauen in die Versorgung sei weg, heißt es auch beim Roten Kreuz. Die Holding wiederum betont, dass das Versorgungskonzept mit Schwerpunkten wie dem Traumatologie-Zentrum in Baden seit langem geplant und mehrfach kommuniziert wurde. Im Spital selbst kursieren Flugzettel, die die Frage aufwerfen: "Wer plant so etwas?"

Nachdem bekannt wurde, dass eine 15-Jährige in der Jugendpsychiatrie in der Hinterbrühl über Wochen immer wieder abends an ihr Bett gegurtet worden war und zudem ein Jahr im Spital gelebt hat, gab Leiter Rainer Fliedl Strukturänderungen bekannt. Ab 8. Dezember soll die Spitalsabteilung verstärkt mit dem Sozialpädagogischen Betreuungszentrum des Landes NÖ am selben Standort zusammenarbeiten. Gemeinsame Teams sollen sich um die jungen Patienten kümmern, elf zusätzliche Dienstposten wurden in beiden Einrichtungen geschaffen. Im Jänner habe der Aufbau der Kooperation gestartet. Besagte 15-Jährige sei durchaus "eine hohe Motivation" gewesen, das Projekt durchzuführen, so Fliedl.

Psychiatrie-Patientenanwalt Bernhard Rappert hatte den Fall des Mädchens am Dienstag im Ö1-Morgenjournal öffentlich gemacht. Sie sei oft aggressiv gewesen und daher im Sinne eines Einschlafrituals an mehrern Abenden für Stunden mit Gurten am Bett fixiert worden. Das Gericht habe diese Praxis untersagt. Zudem sei ihr ein aushilfsweise beschäftigter Psychiater auf den Kopf gestiegen, als sie krabbelnd versucht haben soll, das Zimmer zu verlassen. "Das ist eine menschenunwürdige, erniedrigende Behandlung gewesen, hat das Gericht festgestellt", erklärt Rappert. Verletzt wurde die Patientin nicht. Grundsätzlich, betont er, sei das Personal bemüht, jedoch zu wenig gewesen.

Das Mädchen hätte selbst verlangt, fixiert zu werden, argumentiert hingegen Fliedl. "Sie hat sich selbst schuldig gefühlt, wenn sie jemanden angegriffen hat." 35 Verletzungen des Personals wurden in dem Jahr dokumentiert. Der Zwischenfall mit dem Arzt sei bei einem Gerangel passiert, das Mädchen hätte versucht den Arzt zu beißen. Man habe lange darauf hingearbeitet, sie in eine andere Einrichtung umzusiedeln. Bei Kindern, die sich und andere verletzen könnten, gebe es eine Lücke zwischen Kompetenzen der Jugendwohlfahrt und jenen nach dem Unterbringungsgesetz.

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