Kein Prozess um Eierfabrik: Staatsanwalt stellte Verfahren ein

Verantwortlichen der Firma Pro Ovo wird kein Prozess gemacht
Anklagebehörde sah "keine Systematik" für eine Verarbeitung mit verdorbenen Eiern. Ermittlungen gegen Mostviertler Unternehmen wurden eingestellt.

Knapp ein Jahr nachdem ein Lebensmittelbetrieb im Bezirk Amstetten für Schlagzeilen sorgte, hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten eine Entscheidung getroffen. Sie hat die Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Betrugs gegen die eierverarbeitende Firma Pro Ovo in Biberbach eingestellt. Die Anklagebehörde kam damit zum selben Schluss, wie die Staatsanwaltschaft in München. Wie berichtet, hatte diese im Herbst 2020 das Verfahren gegen das Mostviertler Unternehmen eingestellt.

Der St. Pöltener Behördensprecher Leopold Bien bestätigte eine Meldung des ORF. Die vor rund einem Jahr aufgenommenen Ermittlungen hatten sich gegen mehrere Beschuldigte des Unternehmens gerichtet. Ein Detektiv hatte Bilder und Berichte über angeblich verschimmelte rohe Eier im Produktionsablauf zur Anzeige gebracht. Die Informationen dürften von einem ehemaligen Mitarbeiter des Betriebs gestammt haben. Weil auch Produkte des Betriebes zu bekannten industriellen Verarbeitern nach Deutschland geliefert worden sind, wurde die Anzeige auch bei der Münchner Staatsanwaltschaft deponiert.

Aufgrund der angeblich „ekelerregenden Zustände“ in dem Betrieb wurden auch von den zuständigen Behörden des Landes NÖ und vom für die Lebensmittelsicherheit verantwortlichen Landeshauptfraustellvertreter Franz Schnabl (SPÖ) Kontrollen angeordnet und durchgeführt.

Vorwurf mindere Qualität

Die Staatsanwaltschaft ließ ermitteln, ob Eier minderer Qualität verarbeitet und nicht richtig deklariert worden waren. Das Unternehmen selbst wies die Vorwürfe und Behauptungen durch seinen Rechtsanwalt Anton Hintermeiser stets vehement als unrichtig zurück. Bei den verschimmelten Eiern, die auf Fotos im Werk zu sehen waren, habe es sich um Entsorgungsvorgänge gehandelt, erklärte der Antwalt. Laut Staatsanwalt Bien könnte tatsächlich gelegentlich eine Charge nicht den Kriterien entsprochen haben. Dahinter sei „aber keine Systematik“ gestanden.

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