Kampf gegen Haft für Hundebiss

Kampf gegen Haft für Hundebiss
Die verurteilte Besitzerin eines Hundes, der ein Kind verletzte, will nicht die ganze Schuld alleine tragen. Sie geht in Berufung.

Die 46-jährige Kremserin die zu einer Haftstrafe verurteilt wurde weil ihr Hund „Rambo“ ein Kind gebissen hat, will sich dagegen wehren: „Ich gehe in Berufung. Mir tut das leid, aber es kann nicht alles allein an mir hängen bleiben“, sagt die Frau, die unerkannt bleiben will.

Wie berichtet, hat ein Gericht die Hundebesitzerin am Mittwoch zu sieben Monaten Haft verurteilt – nicht rechtskräftig. Ein Monat davon soll die Frau absitzen.

Ihr Terrier hatte die damals eineinhalbjährige Tochter ihrer Freundin und Nachbarin, die zu Besuch war, in den Kopf gebissen. Die Verletzungen gelten zwar als leicht, doch sind Narben zurück geblieben, die nur operativ entfernt werden können. Deshalb soll die Hundehalterin auch 4000 Euro Schmerzensgeld, sowie 1000 Euro wegen der Verunstaltung zahlen. Grund für die strenge Strafe: Die Frau hatte trotz zweimaliger Aufforderung des Magistrats den geforderten Hundeführerschein nicht absolviert. Aus Geldmangel, behauptet sie.

Schock

„Für mich ist das ein Schock. Ich bin ohne Rechtsanwalt zur Verhandlung gegangen, weil mir klar war, dass ich einen Fehler gemacht habe. Aber die Mutter hätte sich auch um das Kind kümmern müssen“, beklagt die Hundebesitzerin.

Sie habe ständig darauf geachtet, dass das Kind nicht zu nahe zum Hund kommt, habe es auch aufgehoben und wo anders hingesetzt. Als sie dem Hund in der Küche Futter geben wollte, sei ihr das Mädchen unbemerkt gefolgt. Da habe der „Rambo“ zugebissen.

„Der Hund hat vorher nie Probleme gemacht, ich habe die anderen Auflagen alle erfüllt“, betont die Hundehalterin. „Er ist gechipt, der Gartenzaun ist zwei Meter hoch, das Tor dicht gemacht.“ Eine Nachbarin der Frau bestätigt, dass die Halterin „Rambo“ auf der Straße stets Beißkorb oder Leine angelegt habe.

Der Rechtsbeistand der Mutter des verletzten Kindes, Eva Schmid-Strutzenberger, kritisiert, dass der Magistrat keine weiteren Maßnahmen gesetzt, der Frau den Hund auch nicht abgenommen habe.

„Wir haben sogar eine Verwaltungsstrafe verhängt. Aber das Halteverbot ist eine Kann-Bestimmung. Von dem Bissvorfall hat uns niemand verständigt. Jetzt werden wir den Fall neu prüfen“, sagt der Kremser Magistratsdirektor Karl Hallbauer.

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