Die beiden sind Teil einer fünfköpfigen Gruppe von Jugendlichen, die sich vor einem Schöffengericht verantworten muss. Unter den Vorwürfen befinden sich Raub, Diebstahl, schwere Körperverletzung, sexuelle Belästigung, Nötigung, Sachbeschädigung und Hehlerei. In unterschiedlichen Konstellationen wird den Jugendlichen vorgeworfen, Geld und andere Gegenstände durch Drohungen mit Schlägen oder durch das Versetzen eines Faustschlags ins Gesicht abgenötigt zu haben.
Dem mittlerweile 16-Jährigen wird vorgeworfen, Teil eines Raubüberfalls und Diebstahls von Postpaketen gewesen zu sein. Er dürfte sich zusammen mit dem zweiten Angeklagten Zugang zu einem Auto verschafft und dieses gefahren haben. Zudem muss er sich wegen Körperverletzung verantworten.
In diesem Zusammenhang soll er gemeinsam mit dem zweiten Angeklagten einem Mann ins Gesicht geschlagen haben, der dadurch einen Nasenbeinbruch erlitt. Auch wegen Körperverletzung an zwei Mädchen muss er sich verantworten. Bei einer dieser Mädchen handelte es sich um seine damalige Freundin.
Schläge und Bisse
Diese war bei der Verhandlung nicht anwesend. Ihre Aussagen wurden jedoch mit Einverständnis der Verteidigung aus dem Protokoll entnommen. Während ihrer On-off-Beziehung mit dem Angeklagten erlitt sie teilweise schwere Verletzungen und Blutergüsse, da der Tatverdächtige sie geschlagen und gebissen haben soll. Auch der Kontakt zu ihren Freunden wurde ihr verwehrt.
Den Arzt habe sie nur einmal aufgesucht. Dabei ging es sich um einen Schneidezahn, der durch eine Auseinandersetzung abgebrochen ist. "Er hat gemeint, ich soll aufhören zu weinen, weil es nur ein Zahn ist", schilderte sie das Verhalten des Angeklagten.
Zwei Gutachten bestätigten die Verletzungen und die psychischen Folgen, mit denen das Mädchen auch in Zukunft zu kämpfen haben wird. Darunter Albträume und Angstzustände.
Das zweite Mädchen erklärte, dass auch sie während ihrer Freundschaft mit dem Verdächtigen mehrere Blutergüsse erlitt. Diese habe er jedoch nicht so gemeint und ihr die Verletzungen „aus Spaß“ zugefügt. Auf die Frage eines Schöffen, ab wann Gewalt denn "Spaß" sei, hatte die junge Zeugin keine Antwort. Sie erhob keinen Anspruch auf Schmerzengeld.
Bei der Polizei erwähnte sie auch sexuelle Belästigung, die bei einem Treffen mit dem Angeklagten vorgefallen sein sollen. Dies widerrief sie jedoch vor Gericht. "Ich habe gedacht, wenn ich ganz als Opfer dastehe, werde ich nicht bestraft", erklärt die Zeugin. Wegen der Falschaussagen bei der Polizei wird sie sich verantworten müssen.
Täter zeigte Reue
„Es tut mir wirklich leid, was passiert ist“, betont der Verdächtige noch vor der Urteilsverkündung. "Mit so jungen Jahren schon traurig", kommentierte der Staatsanwalt bei seinem Schlussplädoyer.
Der 16-Jährige wurde rechtskräftig zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt. Seiner Ex-Freundin wurde ein Schmerzengeld in Höhe von 12.500 Euro zugesprochen. Für das Opfer mit dem gebrochenen Nasenbein sind 3.200 Euro vorgesehen.
Überrascht schien der Angeklagte und die Angehörigen nicht zu sein, das Urteil wurde ohne Einwände angenommen.
Die Strafhöhe ist genau so hoch wie die von einem anderen der fünf Jugendlichen, der bereits verurteilt wurde. Denn auch, wenn dem 16-Jährigen mehr Tatbestände angelastet werden: Dass er sich geständig zeigte, bei den Taten teilweise erst 14 Jahre alt war und seit einem Jahr unauffällig blieb, honorierten die Schöffen bei ihrem Urteil.
Der zweite Angeklagten muss indes noch auf eine gerichtliche Entscheidung warten, da einer der wichtigsten Zeugen erkrankt war und nicht an der Verhandlung teilnehmen konnte. Hinsichtlich des Raubes, des gestohlenen Autos und der Diebstähle von Paketen ist auch dieser Angeklagte im Vorfeld geständig.
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