Streit um Friedhofsgebühren: Ende der lebenslangen Nutzungsdauer

73-Jährige war Ende Jänner am Friedhof attackiert worden
Eine bisher verpasste Maßnahme der Friedhofsordnung möchte die Gemeinde Gänserndorf korrigieren. Nun wehren sich Betroffene.
  • Gemeinde Gänserndorf will lebenslange Friedhofsnutzungsrechte korrigieren, Betroffene wehren sich.
  • Bisher lebenslange Gräber sollen nur noch für 10 Jahre mietbar sein, was zu Unmut führt.
  • Gemeinde beruft sich auf Verordnung von 1954, Betroffene bereiten rechtliche Schritte vor.

Von Astrid Mörk

Ein Grab für zehn Jahre – so lange kann man sich üblicherweise am Friedhof einmieten, um einen Platz für sich, die Nachkommen und die Vorfahren zu sichern. Während früher oft eine lebenslange Nutzungsdauer vergeben wurde, ist das heute nicht mehr möglich. Rund 20 Gänserndorfer verfügen jedoch noch immer über die alten Nutzungsrechte ihrer Vorfahren. Die Gemeinde möchte diesen lange zurückliegenden Verwaltungsfehler nun korrigieren. Einige Betroffene wollen das jedoch nicht einfach hinnehmen.

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