Streit um Friedhofsgebühren: Ende der lebenslangen Nutzungsdauer

73-Jährige war Ende Jänner am Friedhof attackiert worden
Eine bisher verpasste Maßnahme der Friedhofsordnung möchte die Gemeinde Gänserndorf korrigieren. Nun wehren sich Betroffene.

Zusammenfassung

  • Gemeinde Gänserndorf will lebenslange Friedhofsnutzungsrechte korrigieren, Betroffene wehren sich.
  • Bisher lebenslange Gräber sollen nur noch für 10 Jahre mietbar sein, was zu Unmut führt.
  • Gemeinde beruft sich auf Verordnung von 1954, Betroffene bereiten rechtliche Schritte vor.

Von Astrid Mörk

Ein Grab für zehn Jahre – so lange kann man sich üblicherweise am Friedhof einmieten, um einen Platz für sich, die Nachkommen und die Vorfahren zu sichern. Während früher oft eine lebenslange Nutzungsdauer vergeben wurde, ist das heute nicht mehr möglich. Rund 20 Gänserndorfer verfügen jedoch noch immer über die alten Nutzungsrechte ihrer Vorfahren. Die Gemeinde möchte diesen lange zurückliegenden Verwaltungsfehler nun korrigieren. Einige Betroffene wollen das jedoch nicht einfach hinnehmen.

Früher war es möglich, Gräber bis „auf Friedhofsende“ vergeben zu bekommen – so auch bei Knud Landbauer. Seine Familiengruft ist schon mehr als 100 Jahre in ihrem Besitz. Im Normalfall wurde eine große einmalige Zahlung getätigt und man konnte so das Familiengrab für viele weitere Generationen sichern. Im Fall des Gänserndorfers bauten seine Vorfahren die Friedhofsmauern und im Zuge dessen auch die Gruft. „Das müsste so zwischen 1900 und 1920 gewesen sein“, erklärt Landbauer. Eine Zahlung erfolgte nicht, aber auch hier galt eine Nutzungsdauer „bis auf Friedhofsende“. In Gänserndorf soll dies aber nun nicht mehr gelten. Einige Betroffene holen sich deshalb einen Anwalt zur Seite.

Die Gemeinde sieht sich im Recht

Die Stadt erhöhte in einer Gemeinderatssitzung die Friedhofsgebühren und passten die Friedhofsordnung an. Besonders betroffen sind die rund 20 Gräber, die noch heute auf Lebensdauer vergeben sind und auf die man nur aus Zufall gestoßen ist. Etwas, das es so nicht mehr geben sollte und einfach versäumt wurde, laut dem Bürgermeister von Gänserndorf, René Lobner. „Wäre es uns früher aufgefallen, wäre es jetzt kein Thema“, erklärt Lobner „Es gibt eine Friedhofsordnung und der müssen wir folgen.“

Die Gemeinde beruft sich auf einen Entschluss, der 1954 in Kraft trat. Die Benutzung der niederösterreichischen Gemeindefriedhöfe war laut dieser Verordnung nämlich öffentlich-rechtlicher Natur. Somit endete das Benutzungsrecht bei Grabstellen, die auf lange Zeit, besonders die auf „Friedhofsdauer“ oder „Lebenszeit“ erworben wurden, mit dem 31. Dezember 1954. Heutzutage werden die meisten Gräber auf 10 Jahre vergeben. Die Gebührenhöhe, aber auch Nutzungsdauer ist von vielen Faktoren, wie der Grabgröße, abhängig. Nach Ablauf des Zeitraums erlischt das Nutzungsrecht. Eine Verlängerung ist aber im Normalfall möglich. 

Betroffene wehren sich

Von dem rund 70 Jahre alten Beschluss sollen nun auch die rund 20 Langzeitgräber betroffen sein. Rund 3.000 Euro will die Gemeinde von Landbauer für die nächsten 10 Jahre. „Für die Gruft würde ich 3.200 Euro bezahlen. Wie hoch der Betrag nach diesen 10 Jahren sein soll, weiß ich nicht“ erläutert der Betroffene. Eine Nachzahlung der vergangenen Jahre will die Gemeinde jedoch nicht. Die Betroffenen wurden erst einmal von den Änderungen per Brief informiert.

Landbauer will Beschwerde einlegen. Fünf Parteien schließen sich für das Vorgehen zusammen. Ob sich noch mehr anschließen, ist noch unklar. Laut Angaben von Landbauer dürften aber bereits manche den Anforderungen der Gemeinde nachgekommen sein und das Geld bezahlt haben. Die Vorgespräche mit der Rechtsanwältin laufen bereits. Später soll auch das Gespräch mit dem Bürgermeister gesucht werden.

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