Initiativantrag auf Volksbefragung war zulässig
"Die Entscheidung ist leider genau einen Tag nach der Wahl eingetroffen", sagt Andreas Pospischil vom Komitee Zukunft-Lebensqualität. Trotzdem ist die Freude groß. Denn das Landesverwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass deren Initiativantrag auf Volksbefragung zum Thema Windpark "zulässig" ist und "daher auch behandelt werden muss".
Lange war der geplante Windpark am Amerlingkogel in Pyhra (Bezirk St. Pölten) das Thema in der Gemeinde. Die Bürgerinitiative "Komitee Zukunft Lebensqualität" hatte gegen das Projekt mobilisiert und viele Bürger erreicht. Bürgermeister Werner Schmitzer wollte es lange trotzdem durchziehen. Die Bürgerinitiative hat daraufhin einen Initiativantrag auf Durchführung einer Volksbefragung gestellt. Doch der Bürgermeister wies den Antrag per Bescheid zurück. Das Bürgerkomitee legte Einspruch ein und bekam jetzt vom niederösterreichischen Landesverwaltungsgericht (LvwG) Recht .
Laut dem LvwG ist der "vorliegende Initiativantrag zulässig" und muss behandelt werden. Der Bürgermeister hatte ja damit argumentiert, dass dem Initiativantrag auf Volksbefragung nicht stattzugeben sei, weil zum damaligen Zeitpunkt der Raumordnungsplan des Landes noch nicht in Kraft getreten war. Das ist laut dem Gericht aber nicht zulässig. Der Antrag entspricht laut LvwG "zweifellos den Formalanforderungen".
Der Verbund, der den Windpark betreiben wollte, hat sein Vorhaben mittlerweile zurückgezogen. Weil es bis dato keinen neuen Projektwerber gibt, hat das Bürgerkomitee auch den Antrag auf Volksbefragung zurückgezogen. Sollte ein Windpark aber künftig wieder zum Thema in der Gemeinde werden, will die Bürgerinitiative einen neuen Antrag auf Volksbefragung stellen.
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