Österreicherin entkommt der Todesstrafe
Am Dienstag in der Früh erreichte das Außenministerium in Wien die Nachricht: Die 29-jährige Susanne Mayr aus dem Bezirk Baden wurde nicht, wie befürchtet, zum Tode verurteilt. Allerdings muss sie wegen Drogenschmuggels für 18 Jahre in Indonesien hinter Gitter. Dazu kommt eine Geldstrafe von 300.000 Euro – oder weitere sechs Monate im Gefängnis.
Der indonesische Drei-Richter-Senat schenkte dieser Darstellung keinen Glauben. Die Frau wurde wegen "wissentlichem Drogenschmuggels" verurteilt. Seit Dienstagfrüh ist das Urteil rechtskräftig, Susanne Mayr beruft auf Anraten ihres Rechtsanwaltes nicht. Das Problem dabei: In rund 50 Prozent der Fälle wird das Urteil bei einer neuerlichen Verhandlung verschärft. Somit würde auch die Todesstrafe erneut drohen. Diese wird in Indonesien auch an Ausländern vollstreckt – diese werden mitten in der Nacht ohne Vorwarnung aus ihrer Zelle geholt und vor ein Erschießungskommando gebracht. Bis zur Exekution können dann Tage vergehen oder auch Monate.
Gnadengesuch?
Anfang November wird Susanne Mayr auf dem Soekarno-Hatta-Flughafen in Jakarta verhaftet. Zunächst heißt es, sie habe versucht, ein Kilo Heroin und Methamphetamin zu schmuggeln. Ende November berichtet der KURIER erstmals über ihr Schicksal, das anschließend für internationale Schlagzeilen sorgt.
Tage später stellt sich heraus, dass es tatsächlich um 3,3 Kilogramm Crystal Meth geht. Ab diesem Moment wird der Fall im Außenministerium zu einem der wichtigsten. Nun erging das Urteil: 18 Jahre Haft und 300.000 Euro Strafe.
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