Höchstgericht kippt Pläne für Schotterwerk in der Forstheide

Höchstgericht kippt Pläne für Schotterwerk in der Forstheide
Anrainer haben Recht auf Schutzzone von 300 Meter zu Schottergrube.

In einem mehrjährigen Rechtsstreit um die Erschließung einer neuen Schottergrube in der Forstheide bei Kematen im Bezirk Amstetten hat der Verwaltungsgerichtshof nun entscheiden. Anrainer und die Gemeinde haben einen positiven Erstbescheid für die Aschbacher Firma Hinterholzer mit heftigem Widerstand gekippt.

"Ich habe es schwarz auf weiß. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass Schotterabbau unter einem Abstand von 300 Metern zu unseren Wohnhäusern nicht zulässig ist", freut sich Johann Schlögelhofer über die Entscheidung. Er und acht weitere Anrainer stiegen auf die Barrikaden, nachdem die Firma Hinterholzer bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten positive Entscheide für zwei neuen Gruben (Göstling II, Göstling III) erwirkt hatte. Im Jänner 2012 entschied auch der Kematner Gemeinderat unter Bürgermeisterin Juliana Günther gegen das Projekt Göstling II. Wegen der fehlenden Mindestdistanz kippte die NÖ Landesbehörde den positiven Bescheid für die Firma.

Investition

Die Unternehmerfamilie sah sich nun ebenfalls im Unrecht und wandte sich an die Höchstgerichte. Die Firma hatte 2007 viel investiert, um in der Forstheide Gründe aufzukaufen, die im neuen regionalen Kiesleitplan als Vorrangzone für den Schotterabbau vorgesehen waren. Hinterholzer gab viel Geld für Gutachten aus und bot Anrainern Schutzwälle an, die weit höher, als von der BH vorgeschrieben, aufgeschüttet werden sollten. Aber die Gegner, die von der Bürgerinitiative "Rettet die Forstheide" unterstützt werden, gaben nicht nach. Geschäftsführer Christoph Hinterholzer wollte gegenüber dem KURIER zum Urteil des VwGH keinen Kommentar abgeben.

Kematens Bürgermeisterin Juliana Günther, ÖVP: "Ich kenne den Entscheid noch nicht. Wichtig ist, dass der Anrainerschutz gegeben ist. Ebenso ist es für uns alle von großer Bedeutung, dass Schotter verfügbar ist."

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