Happyland Klosterneuburg: Aufregung um „geheime“ Stellungnahme

Happyland Klosterneuburg: Aufregung um „geheime“ Stellungnahme
Ein Statement des Bürgermeisters zum Happyland, das nur die Staatsanwaltschaft kennt, weckt den Missmut einiger.

Das Happyland in Klosterneuburg sorgt aktuell wieder für Aufregung im Gemeinderat. Im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in der Causa hatte Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (ÖVP) eine Stellungnahme abgegeben, die unter anderem dazu beigetragen haben dürfte, dass die Ermittlungen eingestellt wurden. Das bestätigte auch Staatsanwalt Friedrich Köhl vom Landesgericht Korneuburg.

Die Aussagen dazu kennen allerdings nur der Stadtchef, eine Kanzlei und die Ermittler – im Gemeinderat weiß laut Angaben einiger Gemeinderäte niemand vom genauen Inhalt des Statements – und ebendieser Fakt wird kritisiert.

Ein Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2018 brachte das Ermittlungsverfahren ins Rollen.

Kostenüberschreitung

Untersucht wurde die Sanierung der Sportstätte von 2014 bis 2016. Der Rechnungshof stellte dabei fest, dass es im Zuge der Arbeiten zu einer Kostenüberschreitung von 4,26 Millionen Euro gekommen war – das waren etwa 30 Prozent der veranschlagten Kosten. Und obwohl das Projekt bereits abgeschlossen war und viel teurer war, als gedacht, stellte man seitens des Rechnungshofes 2017 bei einer Begehung zahlreiche Mängel in dem Sportbetrieb fest. Über 100 Punkte fassten die Prüfer zusammen.

Mangelnde Sorgfalt und nicht zweckmäßige Abläufe – diese Dinge wurden vom Rechnungshof kritisiert und bei den anschließenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auch bestätigt.

Wegen Betrug und Untreue begann die Staatsanwaltschaft im Jänner 2019 zu ermitteln, im Mai 2020 wurden die Ermittlungen allerdings eingestellt. „Betrug setzt voraus, dass sich jemand bereichert und Untreue heißt, jemand hätte seine Befugnisse wissentlich missbraucht – beides war nicht der Fall, es gibt also keinen strafgerichtlichen Tatbestand“, heißt es von der Staatsanwaltschaft.

Keine Details zur Aussage

Mehrheitlicher Eigentümer des Happylands ist mit über 90 Prozent die Stadtgemeinde Klosterneuburg. In der Rolle des Geschädigten gab auch die Stadtgemeinde – konkret der Bürgermeister – eine Stellungnahme zur Causa ab. Im Wesentlichen würde es darin heißen, die Stadtgemeinde hätte in der ganzen Sache keinen Schaden erlitten – so die Aussagen einiger Gemeinderäte zum Inhalt. Auch Köhl bestätigte das. Jene Stellungnahme habe unter anderem auch den Ausschlag zur Einstellung der Ermittlungen gegeben, so der Staatsanwalt weiter. Details wollten jedoch sowohl der Bürgermeister als auch Köhl nicht bekannt geben.

Wie die Stadtgemeinde als Eigentümer bei Mehrkosten in Millionenhöhe keinen Schaden davongetragen haben soll, verstehen die Gemeinderäte Peter Hofbauer (Bürgerliste) und Sepp Wimmer (Grüne) nicht. Schmuckenschlager verwies nur: die Stellungnahme sei Teil des Aktes der Staatsanwaltschaft, daher gab er keine weitere Auskunft.

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