Haft für kriminelles Computer-Genie

Haft für kriminelles Computer-Genie
Ein 21-jähriger Weinviertler war Mittäter bei einer gigantischen Phishing-Attacke. Jetzt schickte ihn der Richter ins Gefängnis.

Der junge Mann auf der Anklagebank wirkt unscheinbar. Doch er soll Mittäter bei einer gigantischen "Phishing"-Attacke gewesen sein. Eine internationale Bande hatte via Computer persönliche Daten von Bankkunden gestohlen und Abbuchungen getätigt.

Insgesamt gab es 100.000 Geschädigte, zumindest vier Opfer gehen auf das Konto des 21-Jährigen aus dem Raum Retz. Schaden in diesen Fällen: 180.000 Euro.
"Es ist ein Leben in einer virtuellen Welt und mit einem virtuellen Unrechtsbewusstsein", versucht Rechtsanwalt Werner Tomanek die Welt des Angeklagten am Landesgericht Korneuburg zu erklären.

Gefälschte Homepage

Ein Deutscher hatte den 21-Jährigen im November des Vorjahres kontaktiert - die Szene kennt sich. Mit der Aussicht auf einen Anteil des "Gewinns" stellte der Weinviertler Computerfreak einen Server (Zentralcomputer, Anm.) zur Verfügung und verschickte Tausende Mails.

"Sehr geehrter Postbankkunde! In letzter Zeit mussten wir bei vielen Kunden fremde Kontozugriffe und unautorisierte Transaktionen feststelle", erklärte man den Adressaten. Deshalb habe man ein neues Sicherheitssystem entwickelt, das nur noch aktiviert werden müsse. So lockte man die Opfer auf eine gefälschte Internet-Seite. Diejenigen, die ihre Daten tatsächlich preisgaben, erlebten eine böse Überraschung: Ihre Konten wurden geplündert.

Für den Weinviertler sprang übrigens nichts raus. Bevor der Bote mit dem Bargeld kommen konnte, hatten Ermittler die Bande bereits gesprengt.

"Sie sind ein EDV-Spezialist, Sie könnten legal sehr gut Geld verdienen", gibt Richter Franz Furtner zu bedenken. "Vielleicht leiten Sie ihre Kenntnisse in positive Fahrwässer."
Über die Zukunft hat sich der junge Mann schon Gedanken gemacht. "Ich habe Zivildienst gemacht. Vielleicht mach' ich nach der Haft etwas im Sozialbereich."

"Neue Technologien bringen neue Möglichkeiten. Es ist relativ einfach und eine Täter-Opfer-Beziehung ist gar nicht erforderlich", meint Anwalt Tomanek über die kriminellen Machenschaften "im abgedunkelten Zimmer, die eine finanzielle Blutspur hinterlassen haben". Urteil: Ein Jahr Haft nicht rechtskräftig, zusätzlich wird eine einschlägige Vorstrafe über neun Monate schlagend.

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