Groteske um Sperren am Ybbsdamm

Groteske um Sperren am Ybbsdamm
Weil sich Stadt und Land NÖ nicht einigen können, wem der Ybbsdamm gehört, wird Bürgern die Nutzung untersagt.
Groteske um Sperren am Ybbsdamm

Seit über 60 Jahren lebe ich hier am Damm. Jetzt plötzlich behindern Barrikaden den Zugang. Eine Frechheit.“ So wie Franz Schien aus der Amstettener Invalidensiedlung sind viele Anrainer und Freizeitsportler über einen undurchsichtigen Behördenakt am Ybbsdamm im Südwesten der Stadt entrüstet. Im Vorjahr noch mit 900.000 Euro aus öffentlichen Töpfen saniert und verstärkt, wurden die Wege auf dem Damm ohne ersichtliche Gründe gesperrt.

Skurrile Szenen sollen sich an den von Mitarbeitern der NÖ-Wasserbauverwaltung errichteten Holzsperren schon abgespielt haben, erzählten Nachbarn. „Eine Läuferin wollte die Latten überwinden und ist regelrecht heruntergefallen, andere rutschen ungewollt neben der Sperre am feuchten Gras vom Damm herunter“, berichtete ein Anrainer aus der Dammstraße.

Schutz

Dabei sollten die Dammbarrieren, so zeigen KURIER–Recherchen, eigentlich zum Schutz der Passanten am Ybbsufer dienen. Trotz eines jahrelangem Rechtsstreits ist weiterhin unklar, ob der Ybbsdamm nun im Eigentum der Republik oder der Stadt Amstetten steht (siehe Kasten). Damit sei auch unklar, wer im Anlassfall die Haftung für Verletzungen oder private Schäden diverser Nutzer des Dammes übernehmen müsse, bestätigen Amstetten Vizebürgermeister Michael Wiesner, SPÖ, und NÖ-Wasserbauhofrat Gerhard Zeiner die plötzlich aktuelle Rechtsunsicherheit.

Das Tauziehen um den Damm und die nicht billige Instandhaltung bekämen jetzt die Bürger und Steuerzahler zu spüren, meinen Kritiker. „Seit 1897 gibt’s den Damm, noch nie ist jemand abgestürzt.“

Bei einer Verhandlung habe die Stadt auch ausgeschlagen, nur für den Dammweg eine Haftung zu übernehmen, erklärt Hofrat Zeiner. „Sofort, wenn feststeht wem der Damm gehört, werden wir uns um die Nutzungsrechte bemühen“, entgegnet Wieser.

Zeiner will die Lage bald entschärfen. Schilder mit der Aufschrift „Benutzung auf eigene Gefahr“, sollen an die Eigenverantwortung der Nutzer appellieren.

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