Causa Google Fonts: Massenabmahnungen für Gericht rechtswidrig

Frisörmeister Adolf Schmid mit WK-mann Geierlehner
Fall um Amstettner Friseurmeister war Anlass für Musterprozess. Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien wies Schadenersatzklage nach der Datenschutzverordnung ab - nicht rechtskräftig.

Einen weiteren juristischen Erfolg haben die Wirtschaftskammer und ein Friseurmeister aus Amstetten im langjährigen Musterprozess in der "Causa Google Fonts“ erzielt. Systematische Abmahnungen zur Gewinnerzielung wurden vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als rechtsmissbräuchlich eingestuft, weshalb Ansprüche auf Schadenersatz oder Unterlassung nach der DSGVO (Datenschutzverordnung) in solchen Fällen nicht bestünden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Abmahnungen

Was war passiert? Im Sommer 2022 wurden rund 33.000 österreichische Unternehmen wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts - das sind Schriftarten- auf ihren Websites vom Anwalt einer Klägerin abgemahnt. Begründet wurde dies mit der angeblichen unzulässigen Übermittlung personenbezogener Daten in die USA und ein dadurch entstandenes erhebliches Unwohlsein der Klägerin. Gefordert wurden pauschal 190 Euro  pro Website – bestehend aus 100 Euro Schadenersatz und 90 Euro Anwaltskosten.

Nachdem der Friseurmeister Adolf Schmid aus Amstetten den Betrag nicht bezahlt hatte, wurde er auf Schadenersatz und Unterlassung geklagt.  "Ich war wirklich überrascht und perplex“, erinnert sich Schmid. Er hatte sich mit dem Abmahnschreiben zuerst an die örtliche WK-Bezirksstelle gewandt und um rechtliche Unterstützung gebeten. 

Musterverfahren

Angesichts der massenhaften und systematischen Vorgangsweise hat die WKO dann rund um den Amstettner ein Musterverfahren eingeleitet, um diese Praxis prüfen zu lassen.

Das Gericht fällte nun Ende Dezember ein klares Urteil, berichtet die Amstettener Bezirksstelle der WK Niederösterreich.

Wie das Gericht urteilte

Entscheidende Punkte im Urteil sind: Die DSGVO sehe keinen allgemeinen vorbeugenden Unterlassungsanspruch vor. Unternehmen könnten daher nicht präventiv auf Unterlassung geklagt werden. Weiters bestehe ein Anspruch auf Schadenersatz nur dann, wenn tatsächlich ein konkreter Schaden entstanden sei. Im gegenständlichen Fall liege schlicht Rechtsmissbrauch vor, so das Gericht.

Ein großes, helles Gebäude mit Säulen und Statuen steht unter blauem Himmel.

Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien hat das - nicht rechtskräftige - Urteil gefällt.

Mit der Entscheidung, die jedoch noch nicht rechtskräftig sei, bestätige das Gericht eine Linie, die bereits in mehreren erstinstanzlichen Urteilen vertreten wurde, heißt es seitens der WKO. 

Berufung möglich

"Die Klägerin kann zwar Berufung gegen diese Entscheidung erheben, aber aufgrund der eindeutigen rechtlichen Schlussfolgerungen erachte ich dies als aussichtslos“, so Thomas Schweiger, der als Vertrauensanwalt der WKO den Beklagten erfolgreich vor dem Landesgericht vertreten hat.

Die Freude über den Verhandlungserfolg ist groß. "Ich kann mich noch gut an diese Rechtsberatung erinnern und ich fühle mich in dem damaligen Bauchgefühl auch juristisch bestätigt. Meine Empfehlung an unser Mitglied, keine Zahlung zu leisten und eine rechtliche Beurteilung durch die WKO in Anspruch zu nehmen, hat eine Grundsatzentscheidung provoziert, die für die gesamte Wirtschaft von Vorteil ist“,  sagt der Amstettner Bezirksstellleiter Andreas Geierlehner. Er war Erstansprechpartner in dem Fall. 

Zahlreiche Abmahnschreiben

Im gesamten Bezirk Amstetten waren damals zahlreiche Unternehmer mit den Abmahnschreiben konfrontiert und erzürnt, erinnert sich Geierlehner. 

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