Google Fonts - Klägerin lehnt Richterin ab, Prozess vertagt
Der Musterprozess in der Causa Google Fonts ist heute nicht wie geplant in die nächste Verhandlungsrunde gegangen. Grund dafür sei ein Antrag der Klägerin auf Ablehnung der Richterin, sagte der Anwalt des beklagten Unternehmers, Thomas Schweiger, der APA. Bis über den Antrag entschieden ist, ist der Prozess damit auf unbestimmte Zeit vertagt.
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Rund 33.000 Unternehmen wurden im vergangenen Jahr mit einem Abmahnschreiben zu Schadenersatzzahlungen aufgefordert, weil sie durch die Einbettung von Google Fonts angeblich die Datenschutzverordnung (DSGVO) verletzt hätten. Denn mit der Nutzung der Google Schriften auf den Webseiten sei die Weitergabe der Daten in die USA und dadurch ein erhebliches Unwohlsein der Klägerin verbunden gewesen, so das Schreiben, das von jedem Webseiten-Betreiber 190 Euro forderte.
Nachdem ein Friseur aus Amstetten den Betrag nicht bezahlt hatte, wurde er auf Schadenersatz und Unterlassung geklagt. Die Wirtschaftskammer übernimmt die Anwaltskosten des beklagten Unternehmers im Musterprozess.
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