ARCHIV/ILLUSTRATION - Die Silhouette eines Mannes ist am 23.01.2012 in Hannover vor einem Computerbildschirm mit dem Logo des Online-Netzwerks Facebook zu sehen. Am Donnerstag äußert sich der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner in Mainz bei einer Pressekonferenz zu seinem Antwortverbot für die Facebook-Seite der Landesregierung. ..Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

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Prozess

Gemeinnützige Arbeit nach antisemitischen Hasspostings

25-Jähriger schrieb auf der Facebook-Seite von Außenminister Sebastian Kurz, Hitler habe eindeutig zu wenig gemacht - Diversion.

von Stefan Sailer

10/21/2014, 05:14 PM

Das war eine falsche Wortwahl. Ich habe das aus Frust geschrieben“, verteidigte sich am Dienstag ein 25-jähriger Angeklagter am Landesgericht Korneuburg. Die Staatsanwaltschaft hatte den Niederösterreicher wegen eines antisemitischen Postings auf der Facebook-Seite von Außenminister Sebastian Kurz wegen Verhetzung angeklagt.

Kurz hatte im Juni einen Friedensappell an die Konfliktparteien im Nahen Osten gerichtet. Der 25-Jährige platzierte daraufhin „Hass-Postings“ mit rechtsextremer Diktion auf der Seite. Friede existiere erst dann, wenn die Juden komplett verschwinden und Hitler habe zu wenig gemacht, erläutert Staatsanwalt Thomas Ernst den Eintrag. Diese Postings seien durch die Reichweite des Social-Media-Auftritts des Außenministers für die Öffentlichkeit wahrnehmbar gewesen, argumentiert die Staatsanwaltschaft Korneuburg.

Während der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte von Anfang an reumütig. „Ich war damals sehr empört, nachdem die Juden Gaza bombardiert haben. Ich meinte aber nicht, dass alle Juden komplett ausradiert werden sollen“, erklärte der Wirtschaftsingenieur.

Aufgrund seiner bisherigen Unbescholtenheit hat Richterin Anna Wiesflecker dem Mann eine Diversion gegen Erbringung gemeinnütziger Arbeit angeboten. Demnach müsse er innerhalb der nächsten sechs Monate insgesamt 100 Stunden Sozialarbeit verrichten. Der 25-Jährige hat einer Diversion zugestimmt, damit bleibt er auch ohne Vorstrafe.

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