Gegner der neuen Donaubrücke prüfen Widerstand gegen Gerichtsentscheid

Donaubrücke Mauthausen
Bürgerplattform lässt Erkenntnis von ihrem Anwalt checken. Jubel dagegen beim Verein DoNeubrücke, der Unternehmen und Pendler vertritt.

Von positiven Kommentaren aus der Politik und Interessensvertretungen wird die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts  (BVwG) für den Bau der neuen Donaubrücke Mauthausen begleitet. Verhalten ist bislang die Reaktion aus der Gegnerschaft. Deren Einsprüche gegen den positiven UVP-Bescheid der Länder Nieder- und Oberösterreich wurden vom Gericht zurückgewiesen.

Wie berichtet, veröffentlichte das BVwG am Donnerstag das Erkenntnis, in dem das Gericht grünes Licht für den geplanten Bau der zweiten Donaubrücke gab. Die geschätzten Kosten für die Donauquerung samt den erforderlichen Verkehrsanschlüssen liegen mittlerweile bei über 250 Millionen Euro. Neben dem Jubel der Landeshauptleute und Verkehrsreferenten der Länder OÖ und NÖ hießen natürlich Wirtschaftsvertreter das Erkenntnis willkommen.

Positiv auch die Reaktion der Interessenvereinigung  "DoNeubrücke", die sich lautstark mit Aktionismus und Lobbyismus für eine funktionierende Verkehrslösung für die Wirtschaft und die Pendler einsetzt.

Die Donaubrücke in Mauthausen.

Die alte Donaubrücke Mauthausen muss 2028 genaralsaniert werden.

"Für uns ist das ein sehr emotionaler Moment. Wir sind glücklich, dass es nun endlich grünes Licht für die neue Donaubrücke Mauthausen gibt. Diese Entscheidung ist das Ergebnis jahrelanger harter Arbeit“, sagt der Transportunternehmer und Obmann des Vereins Johannes Hödlmayr

Anstrengungen

Viele Gespräche, viel Geduld und ein langer Atem seien nötig gewesen, Tausende  Menschen aus der Region, hätten seine Organisation unterstützt, so Hödlmayr. Rund 22.000 Menschen seien auf eine verlässliche Donauquerung angewiesen, es gehe um Arbeitswege, Sicherheit, Betriebe und Perspektiven für eine ganze Region, sagte der Unternehmer, der allen Unterstützern dankte.

Vorerst noch zurückhaltende Kommentare kommen aus dem Lager der Projektgegner. Zwei Bürgerinitiativen, eine Umweltorganisation, die  Gemeinde Ennsdorf sowie mehrerer Privatpersonen hatten Einwendungen eingereicht.

Bürgerplattform: "Weg zum VGh versperrt"

Seitens der Bürgerplattform Pro Ennsdorf-Windpassing, die mit der Gemeinde gemeinsam gegen die Verkehrslösung zur neuen Brücke auftritt, will sich Sprecher Walter Forstenlechner nicht über die weitere Vorgangsweise festlegen Unser Anwalt Martin Fischer arbeitet das Erkenntnis genau durch, dann werden wir beraten“, sagt er. Enttäuschend sei, dass das BVwG eine ordentliche Revision nicht zulässt, "damit ist uns der Weg zum Verwaltungsgerichtshof versperrt“, sagt er.  

Grundsätzlich seien es nicht so sehr die naturschutzrechtlichen Belange, die das BVwG zuletzt verhandelt hat, die die Ennsdorfer betreffen, sondern die Verkehrslösung, erklärt Forstenlechner. Dass der Verkehr von künftig zwei Donaubrücken auf der B123  durch Ennsdorf zusammengeführt werde, sei die falsche Lösung. Alle Verkehrsteilnehmer würden unter dem Nadelöhr leiden. Man müsse sich bewusst sein, dass mit der zweiten Brücke auch die Ostumfahrung von Linz entstehen wird.

Forstenlechner schätzt persönlich die Möglichkeit, dass seine Organisation über eine außerordentliche Revision gegen das Brückenprojekt ankämpft, eher negativ ein. Wie sich die anderen Beschwerdeführer oder auch Grundbesitzer bei den für das Brückenprojekt notwendigen Grundeinlösen verhalten werden, könne man nicht einschätzen, so der frühere Ennsdorfer Vizebürgermeister. 
 

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