Frühere Synagoge "wegen Gefahr in Verzug unter Schutz gestellt"

Frühere Synagoge "wegen Gefahr in Verzug unter Schutz gestellt"
Die frühere Synagoge in Gänserndorf sollte abgerissen werden, nun hat das Bundesdenkmalamt die Pläne vorübergehend vereitelt.

Die frühere Synagoge in Gänserndorf, die abgerissen werden soll, wurde nun vom Bundesdenkmalamt wegen "Gefahr in Verzug unter Schutz gestellt", wie die Präsidentin Barbara Neubauer am Dienstag gegenüber dem KURIER erklärt.

"Wir habe eine erste Prüfung durchgeführt und sind zu dem Schluss gekommen, dass es eine genauere Überprüfung benötigt, ob es sich um Denkmalqualität handelt", sagt Neubauer. Während das Prüfungsverfahren läuft, kann das Gebäude nicht abgerissen werden. "Es ist wie eine normale Unterschutzstellung, der Eigentümer hat weiterhin alle Rechte. Aber in diesem Fall darf eben nichts passieren, bis wir entschieden haben, ob es ein Denkmal ist oder nicht", fährt die Präsidentin fort. Wie lange die Prüfung dauern wird, kann Neubauer noch nicht abschätzen. Es hänge davon ab, wie viele Unterlagen und Akten zu prüfen sind, wie der Sachverständige verfügbar ist etc. Sie geht jedoch davon aus, dass es sich nicht um Monate, sondern um ein paar Wochen handeln wird.

"Werden Einspruch erheben"

Der Bescheid vom Bundesdenkmalamt erging an die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf. Der Bezirkshauptmann-Stellvertreter Wolfgang Merkatz sagt: "In dem Schreiben steht, dass die Erhaltung nach Meinung des Bundesdenkmalamtes im öffentlichen Interesse liegt." Der Bescheid sei weiter an die Gemeinde gegangen. Diese müsse nun entscheiden, ob Rechtsmittel ergriffen werden oder nicht.

Bürgermeister Rene Lobner (ÖVP) hat den Bescheid "zur Kenntnis genommen". "Wir werden jedoch Einspruch erheben, alles weitere werden wir sehen", sagt er. Für nächste Woche Dienstag sei ohnehin eine gemeinsame Begehung mit dem Bundesdenkmalamt vereinbart worden. In einer Niederschrift vom 6. November 2013, die dem KURIER vorliegt, wurde jedenfalls festgehalten, dass Ida Olga Höfler im Namen der israelitischen Kultusgemeinde "keinen Einspruch gegen den Abbruch der Gebäude" hat. Darin steht auch geschrieben, dass das Gebäude nicht denkmalgeschützt ist. In einem Schreiben vom 26. November 2013 gibt sich Höfler auch damit einverstanden, Parkplätze auf dem Areal des Gebäudes, das 1953 dem Eigentum der Gemeinde übergeben wurde, zu errichten. "Das Gebäude wurde 1898 erbaut, in der Zwischenzeit aber unzählige Male umgebaut. Es gab massive Eingriffe - in den letzten Jahrzehnten wurden die Fenster, Innenwände und das Dach verändert. Fast nichts an dem Gebäude ist mehr, wie es war."

Israelitische Kultusgemeinde für Erhalt ausgesprochen

Über den Beschluss des Bundesdenkmalamtes freut sich jedenfalls die Historikerin Ingrid Oberndorfer. Sie hatte sich in einem Brief an Bundespräsident Alexander Van der Bellen gewandt, der darauffolgend auch das Bundesdenkmalamt einsetzte. Gegen das Schleifen des Gebäudes hatte sich auch die Vizebürgermeisterin Margot Linke (Grüne) ausgesprochen. Auch die israelitische Kultusgemeinde (IKG) zeigte sich nicht begeistert. Dieser wurde 2014 zugesagt, dass vor dem endgültigen Entschluss nochmal mit der IKG gesprochen wird. "Unser Appell jetzt wäre es, sich nochmal zu überlegen, die Synagoge doch bestehen zu lassen", sagt Raimund Fastenbauer.

Dass die Synagoge abgerissen werden soll, wurde bereits 2014 im Stadtrat beschlossen. In den Schulferien sollte mit dem Schleifen des Gebäudes nun begonnen werden, was die Kritiker auf den Plan rief - besonders sauer stieß ihnen auf, dass das Abreißen im Gedenkjahr 2018 stattfinden sollte.

 

 

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