Freundin nach Partynacht mit Auto überrollt - Prozess

Landesgericht Korneuburg.
Verhandlung am Landesgericht Korneuburg. Anklage lautet auf grob fahrlässige Tötung.

Über den Unfalltod einer 32-Jährigen wird am Dienstag am Landesgericht Korneuburg verhandelt. Ihr Lebensgefährte muss sich wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten, die Strafdrohung dafür beträgt bis zu drei Jahre Haft. Laut Anklage war der 30-Jährige alkoholisiert, als er die Frau im Juli 2015 nach gemeinsam durchzechter Nacht auf einem Feldweg unweit seines Hauses mit dem Van überfuhr.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich wegen Mordverdachts ermittelt, der Angeklagte verbrachte im Sommer zwei Monate in U-Haft. Grund für die Festnahme waren damals Ungereimtheiten in seinen Aussagen. Der Verdacht, dass ein Vorsatzdelikt vorlag, erhärtete sich aber nicht.

Das Paar hatte die Nacht hindurch gefeiert und am Vormittag noch ein Dorffest besucht, das die ebenfalls alkoholisierte Frau schließlich nach einem Streit allein zu Fuß verlassen haben soll. Sie soll dann nach damaligen Berichten auf dem Feldweg gelegen sein, als sie von dem Wagen überrollt wurde. Die tödlichen Verletzungen stammten laut der von der Anklagebehörde angeordneten Obduktion vom Überfahren und Mitschleifen. Bei dem 30-Jährigen wurden 1,5 Promille festgestellt.

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