Frau starb nach Routine-OP

Maria Itterlein, Tod nach Routine-OP, Landesklinikum Wiener Neustadt, ERCP, Barbara Schüler, Christian Schüler; honorarfrei
Tochter und Schwiegersohn fordern lückenlose Aufklärung des Falls.

Ein Routine-Eingriff endete im September 2012 im Landesklinikum Wiener Neustadt tödlich. „Nach zwei Tagen wollte meine Schwiegermutter eigentlich das Spital verlassen und mit uns auf Urlaub fahren“, klagt Christian Schüler an. Doch es kam anders.

Jahrelang litt Maria Itterlein (68) an immer wiederkehrenden Bauchschmerzen. „Kein Arzt konnte die Ursache finden“, schildert Tochter Barbara. Also unterzog sich Maria Itterlein einer so genannten ERCP (Endoskopische Röntgen-Kontrastdarstellung von Gallen- und Bauchspeicheldrüsengang, Anm.), die im Patientenblatt als „risikoarme Untersuchungsmethode“ beschrieben wird. Während der Operation traten innere Blutungen auf, die von den Ärzten gestillt wurden. Das geht aus den vorliegenden OP-Protokollen hervor. Was offenbar niemand erkannt hatte: Es kam zu Verletzungen des Zwölffingerdarms und des Gallengangs. Wenige Tage später starb Maria Itterlein auf der Intensivstation an einem Multiorganversagen – ausgelöst durch die Komplikationen bei der Operation.

Im Obduktionsbericht und in mehreren Gutachten ist zu lesen, dass durch ein früheres Erkennen der Tod abwendbar gewesen wäre.

Zeitfrage

„Ich habe das Gefühl, dass die Verantwortlichen etwas vertuschen möchten“, sagt Christian Schüler. Trotz mehrfacher Aufforderung an Oberärztin Gabriele S. und starker Schmerzen wurde Itterlein erst 29 Stunden nach der OP geröntgt. „Es war zu spät“, so Familie Schüler.

Im Krankenhaus zeigt man sich zu dem Fall zugeknöpft. „Aufgrund des laufenden Verfahrens können wir keine Stellungnahme abgeben“, heißt es. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt kam in einer Untersuchung zum Schluss, „dass den behandelnden Ärzten kein Sorgfaltsverstoß vorzuwerfen war“, erklärt Sprecher Norbert Hauser.

„In der Regel stellt die ERCP eine schonende Intervention mit hohem Aufklärungspotenzial dar“, schildert Alexander Ortel von der Patientenanwaltschaft. „Es gibt eine sehr eng gesteckte Indikation für diese Untersuchung“, so Ortel. „Seitdem die Angehörigen anwaltlich vertreten sind, ist unsere Tätigkeit in dieser Angelegenheit aber beendet“, sagt der Mediziner. Zweigleisigkeiten zwischen Staatsanwaltschaft und Patientenanwaltschaft wolle man vermeiden.

Für das Ehepaar Schüler gilt: „Wir wollen, dass der Tod unserer Mutter und Schwiegermutter nicht umsonst war. Wir fordern lückenlose Aufklärung.“

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