Frau in Greinsfurth getötet: Mordprozess gegen 39-Jährigen fixiert

Oberösterreicherin war am Parkplatz des Greinsfurther Einkaufszentrums ermordet worden
Geschworenenprozess nach Gewalttat an 52-jähriger Oberösterreicherin in Greinsfurth am Landesgericht St. Pölten für zwei Tage anberaumt.

Nachdem Anfang Februar das Oberlandesgericht Wien den Einspruch gegen die Mordanklage abgewiesen hat, steht nun der Termin für den Geschworenenprozess am Landesgericht St. Pölten fest. In der letzten März-Woche muss sich ein 39-Jähriger dort wegen Mordes verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, Ende Mai 2019 im Amstettner Stadtteil Greinsfurth eine 52-jährige Frau aus Waldhausen in Oberösterreich getötet zu haben. Der Prozess wird am 26. und 27. März stattfinden.

Die Leiche der 52-Jährigen wurde am späten Abend des 28. Mai des Vorjahres in einem Gebüsch neben dem Parkplatz des Einkaufszentrums WestSide City im Stadtteil Greinsfurth von Familienmitgliedern entdeckt. Die Oberösterreicherin dürfte dem Beschuldigten - einem deutschen Staatsbürger - auf dem Weg zu ihrem abgestellten Auto begegnet sein. Die Fahndung nach dem Täter hatte sich als äußerst schwierig herausgestellt. Sogar ein Gebiet der bei Greinsfurth befindlichen Forstheide wurde durchsucht.

Frau in Greinsfurth  getötet: Mordprozess gegen 39-Jährigen fixiert

Polizei durchkämmte nach dem Mord auch die nahe Forstheide nach Spuren

Der Verdächtige wurde dann am 29. Juli 2019 in Haag, Bezirk Amstetten, auf einem Autobahnparkplatz festgenommen. Der Mann, der ohne fixen Aufenthalt in Österreich lebte, hatte das Handy des Mordopfers eingeschaltet. Er bestritt bisher die Vorwürfe, erklärte unter anderem, das bei ihm gefundene Handy von einem Fremden gekauft zu haben. An der Toten wurden allerdings DNA-Spuren des Verdächtigen gefunden. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der Deutsche zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Damit liegen die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nicht vor.

Die Anklageschrift, in der dem Beschuldigten auch schwerer Raub angelastet wird, hatte Verteidiger Farid Rifaat beeinsprucht. Das Oberlandesgericht Wien begründete die Abweisung damit, dass die von der Polizei ermittelten Verdachtsmomente ausreichen würden, um eine Hauptverhandlung durchzuführen.

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