„Satte Watsche“ am Flughafen Wien: Polizist muss nun zahlen
Der Vorfall ereignete sich am Flughafen Wien-Schwechat (Symbolbild).
Ein Schlag ins Gesicht – mitten im Terminal am Flughafen Wien-Schwechat, vor den Augen zahlreicher Reisender. Für diese Szene am Flughafen ist ein Polizist disziplinarrechtlich verurteilt worden.
Der Vorfall ereignete sich bereits an einem Septembertag im Jahr 2024. Gegen 15.20 Uhr griff der Beamte im öffentlichen Bereich vor der Sicherheitskontrolle ein. Dort soll sich ein Mann, der mit einer Bomberjacke bekleidet war, unberechtigt aufgehalten haben.
Was als Amtshandlung begann, endete in einer Ohrfeige: Der Polizist holte aus und schlug dem Mann mit der flachen Hand ins Gesicht – sichtbar für Passagiere und Flughafenpersonal.
Videoaufnahmen dokumentierten den Vorfall, bei dem es sich nicht um eine Festnahme handelte, eindeutig. Laut Urteil brachte der Beamte den Mann zunächst unsanft in Position, stieß ihn gegen eine Glasscheibe und versetzte ihm dann die „satte Watsche“.
Opfer nicht aggressiv
Die Bundesdisziplinarbehörde stellte klar: Das Verhalten sei weder notwendig, noch durch die Situation gedeckt gewesen. Besonders schwer wiege, dass das Opfer laut Zeugenaussagen nicht aggressiv gewesen sei.
Der erfahrene Beamte mit Spezialausbildung (sprengstoffkundiges Organ) zeigte sich geständig. Er erklärte, bereits rund 21 Stunden im Dienst gewesen zu sein. Die lange Einsatzdauer habe sein „Nervenkostüm“ strapaziert. Zudem habe er wegen der Bomberjacke und der Nähe zu einem sensiblen Bereich – unter anderem der El-Al-Abfertigung – eine mögliche Gefährdungslage nicht ausschließen können. Heute sehe er ein, falsch gehandelt zu haben.
Die Disziplinarbehörde verhängte eine Geldstrafe von 5.000 Euro, zahlbar in Raten. Zusätzlich muss der Beamte 500 Euro Verfahrenskosten tragen. Als mildernd wertete das Gericht das umfassende Geständnis, deshalb sei auch von einer Entlassung abgesehen worden, wie es weiter hieß.
Vertrauen geschädigt
Entscheidend für das Urteil war nicht nur die Ohrfeige selbst – sondern ihre Wirkung nach außen. Dass zahlreiche Unbeteiligte den Vorfall beobachteten, habe das Vertrauen in die Polizei massiv beschädigt, betonte das Gericht.
„In diesem Zusammenhang darf klargestellt werden, dass eine Misshandlung von Personen durch Polizeibeamte, egal ob im öffentlichen oder nicht öffentlichen Bereich, egal ob mit oder ohne Videoaufzeichnung, in jedem Fall geeignet ist, das Vertrauen in die polizeiliche Arbeit massiv zu schädigen“, heißt es in der Urteilsbegründung.
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