Alkohol, Übergriffe, Einschüchterung: Richter wurde verurteilt

Bundesverwaltungsgericht
Ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts soll eine Assistentin sexuell belästigt haben. Zu dem Eklat kam es bei einer Weihnachtsfeier.

Eine interne Feier, Alkohol, eine Mitarbeiterin – und ein Richter, der seine Machtposition ausnutzte. Was sich in der Nacht auf den 15. Dezember 2023 im Bundesverwaltungsgericht in der Erdbergstraße in Wien abspielte, beschäftigt nun die Justiz selbst. 

Ein Richter wurde vom Disziplinargericht wegen sexueller Belästigung und versuchter Einschüchterung schuldig gesprochen.

Nach der offiziellen Weihnachtsfeier des Bundesverwaltungsgerichts ging es in den eigenen Räumen mit einer privaten „Afterparty“ weiter. Dort soll der Richter, laut Urteil deutlich alkoholisiert, seine ihm unterstellte Assistenzkraft wiederholt unsittlich berührt haben – nicht zufällig, sondern gezielt und gegen ihren erkennbaren Willen.

Falsche Vorwürfe

Doch dabei soll es nicht geblieben sein, wie aus dem Urteil zu entnehmen ist. Als die Frau später ihre Jacke holen wollte, folgte ihr der Richter in sein Büro und bedrängte sie. Er wollte, dass sie mit ihm trinken geht, ist aus dem Urteil zu entnehmen. Die Situation wurde immer unangenehmer – und immer bedrohlicher.

Als beide schließlich vor dem Gebäude auf ein Taxi warteten, kam es zum nächsten Schock: Der Richter warf der Frau plötzlich vor, seinen juristischen Mitarbeiter sexuell belästigt zu haben. Für das Gericht stand fest: Das war kein Scherz, sondern ein gezielter Versuch, sie einzuschüchtern – aus Angst, sie könnte Anzeige erstatten.

Geständnis

Fast zwei Jahre später, legte der Richter vor dem Disziplinarsenat ein Geständnis ab. Die sexuellen Übergriffe und das Bedrängen in seinem Büro räumte er vollständig ein. Nur bei der Einschüchterung sprach er von „Spaß“ – doch das Gericht glaubte ihm nicht.

Ein derartiges Verhalten zerstöre „das Vertrauen in die Rechtspflege“, heißt es in der Begründung. Wer als Richter andere beurteilt, müsse selbst über jeden Zweifel erhaben sein – im Dienst und darüber hinaus.

Parallel ermittelte auch die Staatsanwaltschaft wegen sexueller Belästigung. Das Verfahren wurde nach einer diversionellen Maßnahme eingestellt. Für das Disziplinargericht spielte das keine Rolle: Schon der bloße Verdacht und das bestätigte Fehlverhalten reichten aus, um eine Strafe zu verhängen. 

Der Richter wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 3.500 Euro verurteilt. Außerdem muss er für die Verfahrenskosten (350 Euro) aufkommen.

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