Sexueller Übergriff auf junge Soldatin im Waldviertel: "Sowas passiert"

Zu dem Übergriff kam es in Horn.
Es war Mitte April 2025, als man in der Radetzky-Kaserne in Horn einen Grund zum Feiern hatte. Das Kaderpersonal traf sich zu einer Geburtstagsparty – es wurde Alkohol gereicht, sogar ein Tätowierer war bestellt worden.
Mittendrin im Trubel war auch ein Oberstabswachtmeister sowie eine Gefreite, die beschlossen hatte, sich tätowieren zu lassen. Dabei kam es zu einem Vorfall, der später nicht nur das Bundesheer, sondern auch die Staatsanwaltschaft Krems beschäftigen sollte.
"Hast eh einen lieben Arsch"
Während der Tätowierung, so erinnerte sich das Opfer später, habe der Unteroffizier versucht, ihr seinen Daumen in den Mund zu stecken. Danach habe er ihr mit einem „festen Griff“ an das Gesäß gefasst. Andere Soldaten, die Zeugen des sexuellen Übergriffs wurden, hätten sich empört gezeigt, so die Frau, die im Waldviertel ihre Kaderausbildung absolvierte.
Am nächsten Vormittag suchte der Oberstabswachtmeister die Frau in Anwesenheit mehrerer Kameraden auf, um sich – wie er es formulierte – zu entschuldigen. Dabei sagte er: „Sowas passiert halt, sowas kommt vor. Zum Trost: Hast eh einen lieben Arsch.“
Nachdem die Gefreite ihren Vorgesetzten über die Geschehnisse informiert hatte, leitete der Kasernenkommandant noch am selben Tag ein Disziplinarverfahren ein. Der Beschuldigte wurde vorläufig vom Dienst enthoben.
Das daraufhin eingeleitete Strafverfahren wegen sexueller Belästigung endete diversionell: Der Soldat zahlte 1.200 Euro Geldbuße und 100 Euro Verfahrenskosten, womit das Verfahren eingestellt wurde.
3600 Euro Geldstrafe
Allerdings musste sich der Unteroffizier in weiterer Folge auch vor der Disziplinarkommission verantworten. Dort legte er ein Geständnis ab. Er sprach von „Feierlaune und Unachtsamkeit“ und räumte ein, seine Entschuldigung sei „nicht nur unpassend, sondern dumm“ gewesen.
Schließlich wurde der Soldat zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt. In seiner Entscheidung verwies der Disziplinarsenat auf die Null-Toleranz-Politik des Verteidigungsministeriums gegenüber sexueller Belästigung.
Zur Strafhöhe heißt es: „Aus Gründen der Generalprävention ist eine spürbare Bestrafung geboten. Soldatinnen und Soldaten müssen wissen, dass derartige Verhaltensweisen nicht geduldet werden.“
Der Senat stellte außerdem klar, dass im Wiederholungsfall die Entlassung aus dem Dienstverhältnis drohen würde. Das Urteil sei eine „letzte Chance“ und ein „Vertrauensvorschuss“.
Und wie geht es dem Opfer? Die Frau hat ihre Kaderausbildung abgebrochen, befindet sich nun bei der Garde in Wien und nimmt psychologische Hilfe in Anspruch.
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