Gastpatienten-Streit: Erste Klage ist eingebracht

Eine Pflegekraft betreut eine liegende Person auf einer Intensivstation.
Einem Patienten wurde in Wien ein Operationstermin verweigert, weil er Niederösterreicher ist. Dieser hat nun ein Gericht eingeschaltet. Die Klage liegt dem KURIER vor.

Weil er seiner Meinung nach zu wenig Geld aus dem Finanzausgleich erhält, fährt Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) seit vielen Monaten eine strikte Linie gegen Patienten aus anderen Bundesländern. Wenn es sich nicht um akute Eingriffe handelt, werden diese von den Wartelisten genommen. Bei den Patientenanwälten in Niederösterreich und dem Burgenland stapeln sich seither die Beschwerden. Und ein Patient aus NÖ hat jetzt den Klagsweg beschritten. 

Er fordert nicht nur Schadensersatz, sondern will auch eine Haftung des Spitalsbetreibers, falls die Verschiebung eines Eingriffs gesundheitliche Schäden zur Folge hat.

Konkret geht es um das Orthopädische Spital Speising im 13. Wiener Gemeindebezirk, das von der Vinzenzgruppe betrieben wird. Der Kläger hat Hüftbeschwerden und ihm wurde ein Eingriff in dem Spital zugesagt. Im April 2025  allerdings erhielt er eine Absage, weil er Niederösterreicher ist. In der Klage, die dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zugestellt worden ist, liest man dazu folgende Passage: 

"Im April 2025 erhielt der Kläger ein mit 16.4.2025 datiertes Schreiben, in dem die beklagte Partei erklärte, dass sie verpflichtet sei, "in erster Linie die Versorgung der Wiener Bevölkerung sicherzustellen" und daher "bei planbaren Eingriffen die Anzahl der Patient*innen aus den Bundesländern reduzieren" müsse. Man bedauere, dass der Kläger "dadurch mit einer deutlich längeren Wartezeit konfrontiert" sei.
Um welchen Zeitraum sich die Wartezeit verlängern würde, ging aus dem Schreiben nicht hervor, obwohl die ursprünglich angegebene Wartezeit von einem halben Jahr zu diesem Zeitpunkt bereits um fast neun Monate überschritten war."

Er erhielt auch keinerlei Information, wie lange sich alles hinauszögern würde. Letztlich musste er sich ein anderes Krankenhaus suchen und wird nun eineinhalb Jahre nach dem in Aussicht gestellten Termin Ende Februar im Universitätsklinikum Tulln operiert werden.

Die Forderungen des Patienten

Das will er so nicht auf sich sitzen lassen. Vertreten durch die Herbst Kinsky Rechtsanwälte GmbH hat er deswegen folgende Forderungen einbringen lassen: 

  • "1. Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen den Betrag von EUR 17.370,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von 4% p.a. ab Klagszustellung zu bezahlen.

  • 2. Es wird mit Wirkung zwischen den Parteien festgestellt, dass die beklagte Partei dem Kläger gegenüber für sämtliche zukünftige, derzeit nicht bekannte Schäden aus dem schädigenden Ereignis (de facto-Ablehnung der Aufnahme des Klägers durch die beklagte Partei) haftet.

  • 3. Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen die Prozesskosten gemäß § 19a RAO zu Handen der Klagevertreterin zu ersetzen."
Johanna Mikl-Leitner im Interview

Johanna Mikl-Leitner reagierte scharf auf die Abweisung von Patienten aus NÖ.

Beschwerde beim VfGH

Die Klage beinhaltet auch noch die Anregung an das Gericht, den Paragraf 36 des Wiener Krankenanstaltengesetzes KAG vom Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen und den Antrag auf Aufhebung dieses Paragrafen wegen Verfassungs- bzw. wegen Kompetenzwidrigkeit stellen. Dieser Paragraf regelt den Umgang mit Gastpatienten aus anderen Bundesländern.

Unterstützt werden diese Kläger vom Land Niederösterreich. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner reagierte jedenfalls scharf auf die Abweisung von Patienten aus Niederösterreich. Mikl-Leitner: "Wir sollten wieder auf einen gemeinsamen Weg in ganz Österreich zurückkehren. Es kann nicht sein, dass ausländische Staatsbürger mit einem Wiener Meldezettel, die vielleicht nie ins System eingezahlt haben, in Wiener Spitälern versorgt werden und Niederösterreicher nicht, nur weil sie Niederösterreicher sind. Mit allen anderen Bundesländern funktioniert die Gastpatienten-Regelung, die ja erst 2023 unterzeichnet wurde, weiterhin klaglos. Dass nicht nach dem Meldezettel gefragt wird, sondern nur danach, wie den Patienten geholfen werden kann. Wien hat diesen gemeinsamen Weg, der jahrzehntelang gut und richtig war, leider verlassen." 

Man sei aber bemüht, wieder auf einen gemeinsamen Weg zurückzukehren.

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